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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.04.2008
- 1 W 47/06 -
Kindsmörder erhält staatliche Unterstützung für Schadenersatzklage
Prozesskostenhilfe darf nicht aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten abgewiesen werden
Im Falle des wegen Entführung und Ermordung eines 11-jährigen Kindes verurteilten Magnus G. hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main das Landgericht Frankfurt am Main angewiesen, Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage auf Schadensersatz, Schmerzensgeld bzw. Geldentschädigung nicht wegen mangelnder Erfolgsaussicht zu versagen.
Ausgangspunkt der Klage ist die Androhung von Schmerzzufügung etc. im Rahmen der polizeilichen Vernehmung des später Verurteilten, um den Aufenthaltsort des entführten Kindes in Erfahrung zu bringen. Das Oberlandesgericht hatte zunächst mit einem Beschluss aus dem Februar 2007
Dem ist das Oberlandesgericht nunmehr unter Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt.
Damit ist - wie auch das Bundesverfassungsgericht betont hat - noch nicht darüber entschieden, ob der Verurteilte letztlich eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 05.05.2008
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Dokument-Nr. 6005
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