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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.01.2008
- 1 BvR 1807/07 -
Auch ein Mörder hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe
Klage wegen Schadenersatz aufgrund von Folter bei Vernehmung
Der wegen Entführung und Mordes an dem Bankierssohn Jakob von Metzler verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen beabsichtigt eine Amtshaftungsklage auf Schadenersatz beziehungsweise Geldentschädigung gegen das Land Hessen. Diesbezüglich beantrage er Prozesskostenhilfe, die ihm versagt wurde. Das Bundesverfassungsgericht sieht hierin einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit.
Der Beschwerdeführer (Magnus Gäfgen) wendet sich gegen die Versagung von
Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit verletzt
Die
Eine Entscheidung über den Anspruch des Beschwerdeführers auf Geldentschädigung wegen der Androhung von Folter ist mit diesem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht getroffen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 25/08 des BVerfG vom 05.03.2008
- Straftäter erhält kein Schmerzensgeld aufgrund verbotener Vernehmungsmethoden
(Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.08.2006
[Aktenzeichen: 2-04 O 521/05]) - Keine Prozesskostenhilfe für den Mörder und Entführer des Jakob von Metzler
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.02.2007
[Aktenzeichen: 1 W 47/06])
Jahrgang: 2008, Seite: 382 AnwBl 2008, 382 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2008, Seite: 518 MDR 2008, 518 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2008, Seite: 1060 NJW 2008, 1060
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Dokument-Nr. 5700
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