Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.11.2015
- 12 U 16/14 -
Fahrgast eines Linienbusses erhält wegen Sturzes nach unnötiger Vollbremsung Schmerzensgeld
Schmerzensgeld von 10.000 EUR aufgrund erlittener Sturzfolgen
Stürzt der Fahrgast eines Linienbusses wegen einer unnötigen Vollbremsung, obwohl er alle Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Halts unternommen hat, so steht ihm ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein über 70-jähriger Mann wegen Verletzungen, die er als
Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund Sturzes im Linienbus
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Kläger habe ein Anspruch auf Schmerzensgeld zugestanden. Der Fahrer eines Linienbusses sei verpflichtet ein außergewöhnlich heftiges Bremsen, auf das sich die Fahrgäste nicht einzustellen brauchen, nach Möglichkeit zu vermeiden. Gegen diese Pflicht habe die Busfahrerin verstoßen. Ein verkehrsbedingter Anlass für das abrupte Bremsmanöver habe nicht bestanden.
Kein Mitverschulden des Fahrgastes
Dem Kläger sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts kein
Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR
Das Oberlandesgericht erachtete ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR für angemessen. Dabei berücksichtigte es, dass der Kläger angesichts des Sturzes eine Oberschenkelfraktur erlitt, ihm verletzungsbedingt eine Hüft-Totalendprothese implantiert wurde, sich stationär im Krankenhaus aufhalten musste, sich einer stationären Rehabilitation unterziehen musste, 36 ambulante physiotherapeutische Behandlungen durchführen musste , für insgesamt drei Monate einen Rollator benötigte und dauerhaft auf eine Gehhilfe angewiesen war.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2016
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Landgericht Darmstadt, Urteil vom 20.12.2013
[Aktenzeichen: 27 O 105/12]
- Hinweispflicht des Busfahrers zur korrekten Positionierung eines Rollstuhls bei erkennbarer schwerer Behinderung eines Fahrgastes
(Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 03.04.2014
[Aktenzeichen: 4 U 484/11]) - Busunternehmen haftet nicht für Schäden von Fahrgästen nach Bremsmanöver
(Landgericht Bonn, Urteil vom 19.09.2012
[Aktenzeichen: 5 S 43/12])
Jahrgang: 2016, Seite: 542 NJW-RR 2016, 542 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2016, Seite: 272 NZV 2016, 272
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23515
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23515
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.