wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.11.2015
12 U 16/14 -

Fahrgast eines Linienbusses erhält wegen Sturzes nach unnötiger Vollbremsung Schmerzensgeld

Schmerzensgeld von 10.000 EUR aufgrund erlittener Sturzfolgen

Stürzt der Fahrgast eines Linienbusses wegen einer unnötigen Vollbremsung, obwohl er alle Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Halts unternommen hat, so steht ihm ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein über 70-jähriger Mann wegen Verletzungen, die er als Fahrgast aufgrund eines Sturzes in einem Linienbus im Juli 2011 erlitten hatte, gegen das Busunternehmen und die Busfahrerin auf Zahlung von Schmerzensgeld. Der Mann litt infolge eines Schlaganfalls im Jahr 2004 an einer Gehbehinderung. Während der Fahrt saß er daher auf dem für Behinderte zugewiesenen Platz und hielt sich mit der linken Hand an den dafür vorgesehenen Haltegriff fest. Der Sturz hatte seine Ursache darin, dass die Busfahrerin eine unnötige Vollbremsung getätigt hatte, als sie aufgrund der von einem Pkw blockierten Fahrspur nach links auf die Gegenfahrbahn ausgewichen war und ihr dabei von vorn ein Fahrzeug entgegenkam. Eine Vollbremsung war jedoch nicht notwendig gewesen, da das entgegenkommende Fahrzeug problemlos am Bus vorbeifahren konnte. Das Landgericht Darmstadt wies die Schmerzensgeldklage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund Sturzes im Linienbus

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Kläger habe ein Anspruch auf Schmerzensgeld zugestanden. Der Fahrer eines Linienbusses sei verpflichtet ein außergewöhnlich heftiges Bremsen, auf das sich die Fahrgäste nicht einzustellen brauchen, nach Möglichkeit zu vermeiden. Gegen diese Pflicht habe die Busfahrerin verstoßen. Ein verkehrsbedingter Anlass für das abrupte Bremsmanöver habe nicht bestanden.

Kein Mitverschulden des Fahrgastes

Dem Kläger sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts kein Mitverschulden anzulasten gewesen. Denn dieser habe alle Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Halts unternommen. Mehr als sich auf dem für Behinderte ausgewiesenen Platz zu setzen und sich mit der linken Hand an dem hierfür einzig vorgesehenen Haltegriff festzuhalten, habe nicht von ihm verlangt werden können.

Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR

Das Oberlandesgericht erachtete ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR für angemessen. Dabei berücksichtigte es, dass der Kläger angesichts des Sturzes eine Oberschenkelfraktur erlitt, ihm verletzungsbedingt eine Hüft-Totalendprothese implantiert wurde, sich stationär im Krankenhaus aufhalten musste, sich einer stationären Rehabilitation unterziehen musste, 36 ambulante physiotherapeutische Behandlungen durchführen musste , für insgesamt drei Monate einen Rollator benötigte und dauerhaft auf eine Gehhilfe angewiesen war.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2016
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Darmstadt, Urteil vom 20.12.2013
    [Aktenzeichen: 27 O 105/12]
Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 542
NJW-RR 2016, 542
 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2016, Seite: 272
NZV 2016, 272

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23515 Dokument-Nr. 23515

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23515

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?