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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.10.2013
- 15 U 61/12 -
Pflegebedürftiger Erblasser: Verweigerung der Pflege rechtfertigt keine Pflichtteilsentziehung
Entziehung des Pflichtteils nur aus den Gründen des § 2333 BGB
Der im Erbfall bestehende Anspruch der Kinder auf einen Pflichtteil kann nur unter den Voraussetzungen des § 2333 BGB ausgeschlossen werden. Ein Grund für die Entziehung des Pflichtteils liegt nicht vor, wenn das Kind die Pflege des pflegebedürftigen Elternteils verweigert. Dies geht aus einer Entscheidung das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob die
Anspruch auf Pflichtteil bestand
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. schloss sich der Entscheidung des Landgerichts an und bejahte daher den Anspruch der
Kein wirksamer Pflichtteilsentzug
Davon ausgehend entschied das Oberlandesgericht, dass ein wirksamer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Landgericht Kassel, Urteil vom 24.02.2012
[Aktenzeichen: 4 O 2044/10]
- Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.04.2005
[Aktenzeichen: 1 BvR 1644/04 und 1 BvR 188/03]) - Gründe für eine Enterbung müssen nachvollziehbar niedergeschrieben werden
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.05.2005
[Aktenzeichen: 4 U 208/04])
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Dokument-Nr. 17827
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