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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.03.2019
- 16 U 57/18 -
"Berührungsloser Unfall": Pkw-Fahrer haftet auch für Sturz eines Radfahrers nach erfolgreichem Ausweichen
Sturz beim Wiederauffahren auf ursprünglichen Weg ist noch Teil des durch den Pkw ausgelösten Ausweichmanövers
Weicht ein Radfahrer einem entgegenkommenden Pkw aus und stürzt erst beim sich unmittelbar anschließenden Wiederauffahren auf den befestigten Weg, haftet der Pkw-Fahrer dennoch. Das Wiederauffahren auf den ursprünglichen Weg ist noch Teil des durch den Pkw ausgelösten Ausweichmanövers. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls befuhr mit seinem
Sturz ist Betriebsgefahr des Fahrzeugs zuzurechnen
Das Landgericht verurteilte die Beklagte zum Ausgleich von 50 % des entstandenen Schadens. Die hiergegen gerichtete Berufung hatte auch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main keinen Erfolg. Obwohl es sich um einen "berührungslosen Unfall" handele, sei der
Betriebsgefahr des Autofahrers steht Mitverursachung des Unfalls durch Radfahrer gegenüber
Wäge man die beiderseitigen Verursachungsbeiträge und Verschuldensanteile ab, gelange man zu einer hälftigen Haftungsverteilung, stellte das Oberlandesgericht weiter fest. Der Betriebsgefahr der Beklagten stehe eine
Erläuterungen
§ 7 StVG Haftung des Halters
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem
(2) [...]
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2019
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online (pm)
- Landgericht Hanau, Urteil vom 20.02.2018
[Aktenzeichen: 1 O 363/17]
- Keine gefährliche Körperverletzung bei Verletzungsfolge aufgrund Sturzes eines Radfahrers durch Anfahren eines PKW
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.07.2013
[Aktenzeichen: 4 StR 275/13]) - Radfahren ohne Helm: Fahrradfahrer muss sich bei Unfall Mitverschulden anrechnen lassen
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05.06.2013
[Aktenzeichen: 7 U 11/12])
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Dokument-Nr. 27235
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