Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.03.1989
- 16 U 82/88 -
Recht zur Totenfürsorge: Nahe Angehörige haben ausdrücklich geäußerten Bestattungswunsch des Verstorbenen zu berücksichtigen
Recht der Angehörigen zur Bestimmung über Bestattungsort gilt nicht uneingeschränkt
Zwar steht den nächsten Angehörigen grundsätzlich das Recht zu über den Bestattungsort des Verstorbenen zu bestimmen. Dieses Recht wird jedoch durch den ausdrücklich geäußerten Bestattungswunsch des Verstorbenen eingeschränkt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die
Grundsätzliches Bestimmungsrecht der nächsten Angehörigen über Bestattungsort
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. führte zum Fall zunächst aus, dass dem Ehegatten oder dem jeweils nächsten Angehörigen eines Verstorbenen aufgrund der familienrechtlichen Bindung grundsätzlich das
Recht zur Totenfürsorge gilt nicht uneingeschränkt
Das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2014
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/NJW-RR 1989, 1159/rb)
- Streit über Ort der Bestattung: Recht zur Wahrnehmung der Totenfürsorge bestimmt sich nach Willen des Verstorbenen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.1992
[Aktenzeichen: XII ZR 58/91]) - Wahl des Begräbnisortes richtet sich nach Willen des Verstorbenen
(Landgericht Ansbach, Klagerücknahme vom 30.01.2012
[Aktenzeichen: 1 S 1054/11])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1990, Seite: 144, Entscheidungsbesprechung von Gerhard Hohloch JuS 1990, 144 (Gerhard Hohloch) | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1989, Seite: 1159 NJW-RR 1989, 1159
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 19272
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19272
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.