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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.05.2020
- 19 W 22/20 -
Tischtennisliga durfte coronabedingt vorzeitig abgebrochen werden
Vorzeitiger Abbruch Spielzeit der 3. Tischtennisliga rechtmäßig
Der vorzeitige Abbruch der Spielzeit 2019/20 wegen der Corona-Pandemie stellt sich verbandsrechtlich im Eilverfahren nicht als rechtswidrig dar. Der klagende Sportverein hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Spielrechts für die 3. Bundesliga (Tischtennis), beschloss das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichter Entscheidung.
Der Antragsteller ist ein
OLG: Sportverein durch Abstieg nicht in Existenz gefährdet
Das Landgericht hat den im Eilverfahren verfolgten Antrag, dem Antragsteller das
Tabellenplatz zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs begründet keinen Anspruch auf Erteilung des Spielrechts der 3. Liga
Darüber hinaus habe der Antragsteller auch durch das Abwarten von einem Monat zwischen Kenntnis der Abbruchentscheidung und Einleitung dieses Eilverfahrens - noch nach Anrufen der Sportgerichtsbarkeit - gemacht, dass es ihm so dringlich mit der Angelegenheit nicht sei. Schließlich habe der Antragsteller auch keinen Anspruch auf Erteilung von Spielrechts in der 3. Liga, da er zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs nicht auf einem für den Verbleib in dieser Spielklasse berechtigenden Tabellenplatz gestanden habe. Maßgeblich sei gemäß dem anzuwendenden Regelwert die Abschlusstabelle. Der Antragsgegner habe wirksam die Tabelle zum Zeitpunkt der Aussetzung der
Voraussichtlicher Klassenerhalt bei Fortsetzung der Spielzeit nicht dargetan
Soweit der Antragsgegner auch alternativ auf den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2020
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
- Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.05.2020
[Aktenzeichen: 2/70 152/20]
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Dokument-Nr. 28798
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