Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.08.2008
- 2 Ss-OWi 388/08 -
Hessisches Rauchverbot: OLG Frankfurt bestätigt Verurteilung zu Bußgeld
Rauchverbot umgangen
Erstmals seit Inkrafttreten des hessischen Nichtraucherschutzgesetzes sind zwei Gaststättenbetreiber wegen Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz rechtskräftig verurteilt worden.
Zwei hessische Gastronomen müssen nun endgültig Bußgelder in Höhe von 300,- und 450,- EUR zahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Frankfurt. Es wies die Beschwerde der Gaststättenbetreiber gegen das amtsgerichtliche Urteil zurück.
Damit sind erstmals seit Inkrafttreten des hessischen Nichtraucherschutzgesetzes Gaststättenbetreiber wegen Verstößen gegen das
In den Gaststätten ist nicht auf das Rauchverbot hingewiesen worden. Vielmehr richteten die Gastronomen einen Raucherclub ein und verwiesen auf den Geschäftszweck ihrer in Form einer GmbH geführten Restaurants (vgl. ausführlich die Vorinstanz: AG Frankfurt am Main, Urteil v. 14.05.2008 - 941 OWi-752 Js 14719/08 -).
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2008
Quelle: ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6667
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6667
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.