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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.08.2018
- 2 UF 66/18 -
Sparbuch für Kind: Bei Besitz des Sparbuchs, Alleinverfügungsbefugnis über Guthaben und Vornahme der Einzahlungen ist Elternteil forderungsberechtigt
Kein Anspruch auf Schadensersatz des Kindes wegen Abbuchungen durch Elternteil
Haben die Eltern für ihr Kind ein Sparkonto eröffnet, besitzt aber ein Elternteil das Sparbuch, steht dem Elternteil die Alleinverfügungsbefugnis über das Guthaben zu und stammt das Guthaben von Einzahlungen des Elternteils, ist das Elternteil forderungsberechtigt. Bucht es daher Guthaben ab, steht dem Kind kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Vermögenssorge zu. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1997 hatten die
Amtsgericht bejaht Schadensersatzanspruch
Das Amtsgericht Biedenkopf bejahte einen Anspruch auf Schadensersatz. Seiner Auffassung nach habe der Vater wegen der eigenmächtigen
Oberlandesgericht verneint Verstoß gegen Vermögenssorge
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten des Vaters und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 1626 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen Verstoßes gegen die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2020
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Biedenkopf , Beschluss vom 19.02.2018
[Aktenzeichen: 34 F 762/15 RI]
Jahrgang: 2019, Seite: 6 NJW-Spezial 2019, 6
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Dokument-Nr. 28308
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