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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.06.2024
- 6 U 192/23 -
Microsoft haftet für Einsatz von Cookies ohne Einwilligung
Microsoft selbst ist für das Vorliegen der Einwilligung verantwortlich
Willigen Endnutzer nicht in die Speicherung von Cookies auf ihren Endgeräten gegenüber den Webseiten-Betreibern ein, die Cookies verwenden, haftet die hier beklagte Microsoft-Tochter für die mit ihrer Unternehmenssoftware begangene Rechtsverletzung. Es entlastet sie nicht, dass nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Webseiten-Betreiber für die Einholung der Einwilligung verantwortlich sind. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat Microsoft verpflichtet, es zu unterlassen, ohne Einwilligung Cookies auf Endeinrichtungen der Klägerin einzusetzen.
Die Klägerin wendet sich gegen die Speicherung und das Auslesen sog.
AGBs entlasten nicht
Der Klägerin stehe ein Unterlassungsanspruch zu. Durch das Setzen von
Die Beklagte hafte auch als Täterin für diese
Soweit die Beklagte sich darauf verlasse, dass die jeweiligen Webseiten-Betriebe die erforderliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2024
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34219
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