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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.03.2021
- 6 UF 3/21 -
Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis zur Schutzimpfung auf Elternteil erfordert regelmäßig kein Sachverständigengutachten zur Impffähigkeit des Kindes
Regelmäßige Prüfung der Impffähigkeit vor Durchführung der Impfung
Die Übertragung der Entscheidungsbefugnis zur Schutzimpfung eines Kindes auf einen Elternteil gemäß § 1628 Abs. 1 BGB erfordert regelmäßig nicht die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung der Impffähigkeit des Kindes. Denn die Impffähigkeit wird regelmäßig vor Durchführung der jeweiligen Impfung geprüft. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2020 übertrug ein hessisches Amtsgericht einer Kindesmutter die Entscheidungsbefugnis über die altersentsprechende Durchführung von Standardimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO). Damit war der Kindesvater nicht einverstanden und legte daher gegen die Entscheidung Beschwerde ein. Seiner Meinung nach hätte überprüft werden müssen, ob durch die Impfung ein
Kein Erfordernis eines Sachverständigengutachtes zur Klärung der Impffähigkeit
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied gegen den Kindesvater. Bei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2021
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Streit um Schutzimpfung: Entscheidung kann bei gemeinsam sorgeberechtigten nichtehelichen Eltern zum Wohl des Kindes auf einen Elternteil übertragen werden
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.05.2017
[Aktenzeichen: XII ZB 157/16]) - Keine Übertragung der Impfentscheidung auf Elternteil im Eilverfahren bei vorherigem Aufklärungsbedarf des 14-jährigen Kindes
(Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 28.01.2022
[Aktenzeichen: 20 UF 875/21])
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Dokument-Nr. 30137
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