Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 01.11.2017
- 7 U 53/16 -
Hochwasser innerhalb des Flussbettes ist keine "Überschwemmung" im Sinne einer Elementarschadensversicherung
Betreiber eines Wasserkraftwerks hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für ein bei Hochwasser beschädigtes Wehr
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein im Flussbett stehendes Wehr keinen Überflutungsschaden im Sinne einer Elementarschadensversicherung erleidet, wenn es durch Hochwasser beschädigt wird.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls verlangt von der Beklagten Entschädigungsleistungen aus einer Gebäudeversicherung. Die Klägerin betreibt ein Wasserkraftwerk in Thüringen. Bestandteil ist u.a. ein Granitwehr. Dieses steht im Flussbett und leitet einen Teil der Wassermassen zur Kraftwerksanlage.
Die Klägerin schloss zunächst eine allein auf das Wasserkraftwerk bezogene gewerbliche Gebäudeversicherung ab. Nachfolgend erweiterte sie den Vertrag um das Granitwehr. Das versicherte Risiko sollte nunmehr auch Elementarschäden abdecken. Ziff. 4.1 der Allgemeinen Bedingungen der Gebäudeversicherung lautet dabei auszugsweise: "Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch a)
Versicherung lehnt Schadensregulierung für beschädigtes Wehr ab
Im Sommer 2013 kam es zu einem
Hochwasser innerhalb des Bettes eines oberirdisch fließenden Gewässers ist keine Überschwemmung
Die Klägerin klagte daraufhin ihre behaupteten Ansprüche auf Entschädigungsleistungen ein. Das Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage ab. Laut Gericht liege kein bedingungsgemäßer Überschwemmungsschaden vor. Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin hatte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ebenfalls keinen Erfolg. Auch nach Ansicht des Oberlandesgerichts unterfalle die hochwasserbedingte Beschädigung des Granitwehrs nicht dem versicherten Risiko der "Überschwemmung".
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2017
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.03.2016
[Aktenzeichen: 2-08 O 49/14]
- Über eine Abfahrt in Keller gelaufenes Regenwasser stellt keine Überschwemmung im Sinne der Elementarschadenversicherung dar
(Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 20.10.2011
[Aktenzeichen: 5 U 160/11]) - OLG Hamm zur Auslegen von Versicherungsbedingungen für Elementarschäden
(Oberlandesgericht Hamm, Hinweisverfügung vom 26.04.2017
[Aktenzeichen: 20 U 23/17])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25120
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25120
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.