wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.08.2002
8 U 84/02 -

Schmerzens­geld­anspruch aufgrund Nylonfadens im Auge nach Augenoperation

Starke Schmerzen über 10 Wochen sowie geschwollenes und tränendes Auge rechtfertigen Schmerzensgeld von 5.000 EUR

Verhindert ein Augenarzt bei einer Augenoperation nicht, dass ein ca. 2 cm langer Nylonfaden in das Auge gerät, so begründet dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 EUR, wenn der Patient dadurch 10 Wochen an starken Schmerzen leidet sowie das Auge geschwollen ist und tränt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 1998 unterzog sich eine Frau bei einer Augenärztin einer Operation am rechten Auge. Nach dem Eingriff beklagte sich die Frau über Schmerzen am operierten Auge. Trotz mehrfacher Untersuchungen konnte die Ursache dessen nicht herausgefunden werden. 10 Wochen nach der Operation begab sich die Frau schließlich in eine Uni-Klinik. Dort stellte man fest, dass sich zwischen Oberlid und Augapfel ein ca. 2 cm langer Nylonfaden befand. Dieser war für die Schmerzen ursächlich. Die Frau verklagte schließlich die Augenärztin auf Zahlung von Schmerzensgeld.

Landgericht gab Schmerzensgeldklage in Höhe von 600 EUR statt

Das Landgericht Gießen nahm ein Behandlungsfehler der beklagten Augenärztin an und verurteilte sie zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 600 EUR. Dagegen richtete sich Berufung sowohl der Klägerin als auch der Beklagten.

Oberlandesgericht bejaht Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 5.000 EUR

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Klägerin und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Der Beklagten sei vorzuwerfen gewesen, dass sie es nicht verhindert habe, dass ein Nylonfaden in das operierte Auge der Klägerin gelangt ist. Angesichts dessen, dass die Klägerin für einen Zeitraum von 10 Wochen an starken Schmerzen sowie an einem geschwollenen und tränenden Auge litt, hielt das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 EUR für angemessen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2016
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Gießen, Urteil vom 08.03.2002
    [Aktenzeichen: 3 O 96/01]
Aktuelle Urteile aus dem Arzthaftungsrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23458 Dokument-Nr. 23458

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23458

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?