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Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 12.09.2018
- 1 Ws 71/18 -
Erlaubnis von Foto- und Filmaufnahmen im Gerichtssaal darf nicht von Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten abhängig gemacht werden
Schutz des Persönlichkeitsrechts des Angeklagten durch Anonymisierung
Der Vorsitzende Richter darf die Erlaubnis von Foto- und Filmaufnahmen im Gerichtssaal nicht von der Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten abhängig machen. Richter, Schöffen, Staatsanwaltschaft und Verteidiger müssen Aufnahmen grundsätzlich hinnehmen. Das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten kann durch eine Anonymisierung geschützt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vorsitzende Richter einer Strafkammer des Landgerichts lehnte im Juni 2018 Foto- und
Unverhältnismäßiges Verbot der Foto- und Filmaufnahmen
Das Oberlandesgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Journalisten. Das Verbot der Foto- und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2019
Quelle: Oberlandesgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 698 NJW-Spezial 2018, 698
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Dokument-Nr. 28084
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