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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.11.2015
- 1 Ws 507/15 und 508/15 -
Internetverbot nach Verbreitung kinderpornographischer Schriften gerechtfertigt
Lebensführung wird durch Internetverbot nicht unzumutbar belastet
Einem wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften Verurteilten kann ein "Internetverbot" als Bewährungsweisung erteilt werden, sofern Bereiche, in denen der Verurteilte zur Lebensführung die Nutzung des Internets angewiesen ist, ausgenommen werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmund.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der heute 49 Jahre alte Verurteilte aus Witten ist in den Jahren 2011 und 2012 wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften zu Freiheitsstrafen von insgesamt drei Jahren sechs Monaten verurteilt worden. Nach der Verbüßung von Zweidritteln der Strafen ist die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt worden.
Verurteilter hält Umsetzung des Internetverbots für unmöglich
Dem Verurteilten wurde im Wege der Bewährungsweisung untersagt, einen
Internetverbot stellt keine unzumutbaren Anforderungen an Lebensführung
Das Landgericht Dortmund wies den Antrag, die Weisung aufzuheben, zurück. Die gegen diese Entscheidung vom Verurteilten eingelegte Beschwerde blieb vor dem Oberlandesgericht Hamm erfolglos. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass dem Verurteilten zu Recht untersagt worden sei, einen
Mit Internetverbot verbundene Einschränkungen seiner Lebensführung nicht unzumutbar
Zwar sei der Schutzbereich des Grundrechts betroffen, weil das
Erschwerte Kommunikation ist hinzunehmen
Zudem sei die Weisung nicht unverhältnismäßig. Der Verurteilte könne zwar nicht über das
Internetnutzung noch nicht existenzwichtig
Dass eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Kinderpornos auf Festplatte: Belassen von eventuellen kinderpornografischen Bilddateien auf Computer ist strafbar
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 29.11.2010
[Aktenzeichen: 1 Ss 166/10]) - Lehrer muss wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien empfindliche Gehaltskürzungen hinnehmen
(Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 14.01.2011
[Aktenzeichen: 12 Bf 263/10.F])
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Dokument-Nr. 22039
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