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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 29.11.2010
- 1 Ss 166/10 -
Kinderpornos auf Festplatte: Belassen von eventuellen kinderpornografischen Bilddateien auf Computer ist strafbar
Auch unwissentliches Überspielen kinderpornographischer Bilddateien auf PC erfüllt Straftatbestand des Besitzes kinderpornographischer Schriften
Hält es jemand für möglich, dass er Bilddateien mit kinderpornographischem Inhalt auf seinen PC überspielt hat, diesen Sachverhalt aber billigt und die Dateien trotzdem einfach auf seinem PC lässt, macht er sich mit diesem Verhalten strafbar. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
Im zugrunde liegenden Fall wurde ein 36-jähriger Mann aus dem Emsland angeklagt, auf dessen
Amtsgericht verhängt Geldstrafe und zieht PC ein
Die Aussagen des Angeklagten konnten zwar vor Gericht nicht widerlegt werden. Das Amtsgericht Cloppenburg verurteilte den Mann aber dennoch wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften – wozu im Sprachgebrauch des Gesetzes auch Abbildungen zählen – zu einer Geldstrafe und zog den
OLG sieht Straftatbestand des bedingt vorsätzlichen Besitzes kinderpornographischer Schriften erfüllt
Die Revision des Angeklagten blieb vor dem Oberlandesgericht Oldenburg erfolglos. Auch wer unwissentlich kinderpornographische Bilddateien auf seinen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2010
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
Jahrgang: 2011, Seite: 102 ITRB 2011, 102 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 118 MMR 2011, 118
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Dokument-Nr. 10672
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