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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 03.07.2013
- 11 U 166/12 -
Bei ungewollter Adoption eines alkoholgeschädigten Säuglings verjähren Amtshaftungsansprüche innerhalb von drei Jahren
Verjährungsfrist beginnt, sobald der ersatzberechtigte Geschädigte von den Voraussetzungen des Anspruchs Kenntnis erlangt
Adoptieren Eheleute einen infolge eines Alkoholmissbrauchs der leiblichen Mutter behinderten Säugling, ohne nach ihrer Darstellung vom zuständigen Jugendamt über den Alkoholmissbrauch und dessen Folgen aufgeklärt zu werden, verjährt ein möglicher Amtshaftungsanspruch innerhalb von drei Jahren, nachdem die Eheleute von seinen Voraussetzungen erstmals Kenntnis erlangt haben. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall adoptierten die klagenden
Amtshaftungsanspruch hätte bereits Ende eingeklagt werden können
Das Schadensersatzbegehren der Eltern ist erfolglos geblieben, weil sich die beklagte Stadt zu Recht – so das Oberlandesgericht Hamm – auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Thailändische Adoption ermöglicht keine Volladoption nach deutschem Recht
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 04.06.2013
[Aktenzeichen: 11 UF 130/12]) - Fehlende Möglichkeit der Stiefkindadoption diskriminiert gleichgeschlechtliche Paare in Österreich im Vergleich zu unverheirateten heterosexuellen Paaren
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 19.02.2013
[Aktenzeichen: 19010/07])
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Dokument-Nr. 16565
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