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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 14.08.2007
- 15 W 331/06 -
Eingeschränkter Beweiswert eines Testaments bei herausgeschnittenen Textteilen
Möglichkeit des Vorhandenseins anderer erbrechtlich erheblicher Bestimmungen
Ist aus einem Testament ein Textteil herausgeschnitten worden, so ist die letztwillige Verfügung zwar formwirksam, jedoch ist ihr Beweiswert eingeschränkt. Denn es besteht die Möglichkeit, dass der entfernte Textteil erbrechtlich erhebliche Bestimmungen enthält. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Neffen einer Erblasserin beantragten im Mai 2003 die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins. Ihren Antrag begründeten sie damit, dass ein
Aufhebung des Erbscheins war rechtens
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Gemäß § 2359 BGB dürfe das Nachlassgericht einen
Fehlende Textpassage begründete eingeschränkten Beweiswert des Testaments
Es sei zwar richtig, so das Oberlandesgericht weiter, dass das
Errichtung des Testaments auf bereits mit Ausschnitt versehenen Blatt zweifelhaft
Die Möglichkeit, dass die Erblasserin das
Entfernung der Textpassage durch Erblasserin nicht überzeugend
Für ebenso wenig überzeugend hielt das Oberlandesgericht die Möglichkeit, dass die Erblasserin selbst die Textpassage entfernte. Es sei insofern nicht nachvollziehbar gewesen, warum die Erblasserin einen Textteil durch Ausschneiden entfernen sollte, anstatt ihn nur durchzustreichen oder mit einem Zusatz zu versehen. Dies gelte umso mehr, als man berücksichtigt, dass die Erblasserin eine erfahrene Geschäftsfrau und damit an Ordnung sowie Genauigkeit gewöhnt war. Vielmehr sei der Anschein einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (zt/OLG Report 2008, 149/rb)
- Landgericht Detmold, Beschluss vom 28.07.2006
[Aktenzeichen: 3 T 391/03]
Jahrgang: 2008, Seite: 925 FamRZ 2008, 925 | Zeitschrift: Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGPrax)
Jahrgang: 2008, Seite: 32 FGPrax 2008, 32 | Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS)
Jahrgang: 2008, Seite: 562, Entscheidungsbesprechung von Marina Wellenhofer JuS 2008, 562 (Marina Wellenhofer) | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2008, Seite: 21 NJW-RR 2008, 21 | Zeitschrift: Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger)
Jahrgang: 2008, Seite: 29 Rpfleger 2008, 29
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Dokument-Nr. 17916
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