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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 29.09.2015
- 2 Ausl. 125/15 , 2 Ausl. 126/15 -
Strafverfolgung wegen illegalen Einschleusens von Ausländern: Auslieferung zweier syrischer Brüder nach Italien zulässig
Gesetzliche Voraussetzungen für Auslieferung erfüllt
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass zwei syrische Brüder aus Deutschland nach Italien zur Strafverfolgung wegen des Verdachts des illegalen Einschleusens von Ausländern ausgeliefert werden dürfen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die italienischen Behörden betreiben gegen die beiden 1989 und 1993 in Latakia/Syrien geborenen syrischen Brüder auf der Grundlage eines europäischen Haftbefehls die
Brüder befinden sich derzeit in Auslieferungshaft
Die verfolgten Brüder sind im August 2015 in Soest festgenommen worden und befinden sich in Auslieferungshaft in zwei nordrhein-westfälischen Gefängnissen. Sie geben an, selbst als Flüchtlinge an Bord des Schiffes gewesen zu sein und für die Überfahrt mehrere 1.000 Euro gezahlt zu haben.
OLG erklärt Auslieferung für zulässig
Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Hamm hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm die
Gestellter Asylantrag und bereits zuerkannter Flüchtlingsstatus stehen Auslieferung nicht entgegen
Auslieferungshindernisse lägen nicht vor. Der von einem der Brüder in Deutschland gestellte Asylantrag stehe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.10.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Freiheitsstrafen für Schleuser von Flüchtlingen
(Amtsgericht München, Urteil vom 31.03.2015
[Aktenzeichen: 853 Ds 380 Js 205341/13]) - Visum durch arglistige Täuschung erlangt – Strafrechtliche Verfolgung eingeschleuster Ausländer steht Unionsrecht nicht entgegen
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 10.04.2012
[Aktenzeichen: C-83/12 PPU])
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Dokument-Nr. 21743
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