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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Italien“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 27.03.2023
- 13 A 10948/22 -
Abschiebung anerkannter Schutzberechtigter nach Italien zulässig
Bei Rückkehrer nach Italien droht keine mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union unvereinbare Aufnahmesituation
Alleinstehenden Erwachsenen ohne individuelle Risikofaktoren, die in Italien als Schutzberechtigte anerkannt wurden, droht bei einer Rückkehr dorthin keine mit Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - GRC - unvereinbare Aufnahmesituation. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Klägerin, eine junge Frau somalischer Staatsangehörigkeit, reiste Ende 2017 u. a. über Italien nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag. Nach erfolglosem Abschluss des Verfahrens wurde die Klägerin nach Italien überstellt, reiste nur wenige Wochen später erneut nach Deutschland ein und stellte einen weiteren Asylantrag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte ihren Antrag als unzulässig ab und drohte ihr die Abschiebung nach Italien an, nachdem die italienischen Behörden mitgeteilt hatten, dass der Klägerin bereits in Italien der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt worden ist. Ihre hiergegen erhobene Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.09.2020
- L 16 KR 573/15 -
Italienischer Rentner ist krankenversicherungsfrei
Keine Versicherungs- und Beitragspflicht aufgrund italienischen Sachleistungsanspruchs
Besitzt ein Rentenantragsteller bei Antragstellung einen Leistungsanspruch gegenüber einem ausländischen System der Gesundheitsfürsorge, ist er nicht Mitglied der Krankenversicherung der Rentner. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden
Im hier vorliegenden Fall ist der Kläger italienischer Staatsangehöriger und wohnt nach einigen Arbeitsjahren in Deutschland wieder in Italien. Dort existiert in Form des Servizio Sanitario Nazionale (SSN) ein staatliches, steuerfinanziertes Gesundheitssystem, das allen Bürgern unabhängig vom Einkommen und sozialen Stand eine einheitliche, kostenlose medizinische Grundversorgung bietet.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 13.07.2017
- 6 AuslS 45/17 -
Dopingvorwurf: Urinprobe eines italienischen Leistungssportlers muss nur zum Teil an Italien herausgegeben werden
Übersendung von 10 ml der A-Probe genügt für beabsichtigte Untersuchungen der italienischen Behörden
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass eine in Köln gelagerte Urinprobe eines Leistungssportlers nur teilweise an die italienischen Strafverfolgungsbehörden herausgegeben werden muss. Der Rest verbleibt in Köln, um den Dopingkontrollinstanzen weiter zur Verfügung zu stehen.
Im zugrunde liegenden Rechtstreit waren einem italienischen Leistungssportler am 1. Januar 2016 im Auftrag des Weltleichtathletikverbandes (International Association of Athletics Federations, IAAF) bei einer Dopingkontrolle Proben entnommen worden. Diese wurden zur Kontrolle in ein von der WADA (Word Anti-Doping Agency) akkreditiertes Labor in Köln verbracht. Da die Proben positiv auf... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.05.2016
- 13 A 516/14.A -
Bedingungen für Asylbewerber in Italien nicht menschenrechtswidrig
Nicht jedem Rückkehrer nach Italien droht unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne der Grundrechte-Charta der EU
Asylbewerbern, die über Italien nach Deutschland eingereist sind, droht bei einer Rückkehr nach Italien keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht.
Zahlreiche Asylbewerber, die über Italien nach Deutschland eingereist sind, klagen gegen Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt), das die Asylanträge abgelehnt und die Abschiebung nach Italien angeordnet hat. Die Dublin-Verordnungen der Europäischen Union bestimmen im Grundsatz, dass der Mitgliedstaat zuständig für das Asylverfahren ist, über den der Ausländer... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 19.01.2016
- 2 Ausl. 168/15 -
Kein grenzüberschreitendes Verbot der Doppelbestrafung im Verhältnis zu Bosnien-Herzegowina
Im Grundgesetz verankertes Verbot der Doppelbestrafung gilt nur für Strafverfolgung durch deutsche Gerichte
Ein wegen einer Straftat bereits in seinem Heimatland verurteilter bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger kann zur Strafverfolgung wegen derselben Straftat nach Italien ausgeliefert werden. Das Verbot der Doppelbestrafung steht der Zulässigkeit der Auslieferung in diesem Fall nicht entgegen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Verfahren begehrten die italienischen Behörden auf der Grundlage eines europäischen Haftbefehls die Auslieferung eines im Jahre 1963 geborenen bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen, um diesen u.a. wegen Mordes strafrechtlich zu verfolgen. Sie legen dem Verfolgten zur Last, am 29. Mai 1993 in Gornji Vakuf (Bosnien) als Anführer im Zusammenwirken mit mindestens... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 29.09.2015
- 2 Ausl. 125/15 , 2 Ausl. 126/15 -
Strafverfolgung wegen illegalen Einschleusens von Ausländern: Auslieferung zweier syrischer Brüder nach Italien zulässig
Gesetzliche Voraussetzungen für Auslieferung erfüllt
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass zwei syrische Brüder aus Deutschland nach Italien zur Strafverfolgung wegen des Verdachts des illegalen Einschleusens von Ausländern ausgeliefert werden dürfen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die italienischen Behörden betreiben gegen die beiden 1989 und 1993 in Latakia/Syrien geborenen syrischen Brüder auf der Grundlage eines europäischen Haftbefehls die Auslieferung zur Strafverfolgung in Italien. Sie legen den Brüdern zur Last, am 30. Dezember 2014 als Mitglieder der Besatzung des Schiffes Blue Sky M gemeinsam mit weiteren... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 17.12.2014
- 4 K 1536/14.DA.A -
Systematische Mängel beim Asyl- und Aufnahmeverfahren: Rückführung eines Asylbewerbers nach Italien rechtswidrig
Zuständigkeitsbestimmungen finden bei Wahrscheinlichkeit einer menschenunwürdigen Behandlung im eigentlich zuständigen Mitgliedsstaat keine Anwendung
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die Rückführung eines Asylbewerbers nach Italien für rechtswidrig erklärt, da dem Bewerber im Falle einer Rückführung nach Italien die konkrete Gefahr einer menschenunwürdigen Behandlung aufgrund von Obdachlosigkeit und einer mangelnden Grundversorgung drohen würde.
Der Asylbewerber des zugrunde liegenden Verfahrens war im Januar 2011 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, wo er unter Berufung auf seine Desertion vom Militärdienst Asyl beantragte. Vor seiner Einreise in die Bundesrepublik hatte er bereits in Italien einen Asylantrag gestellt, im Rahmen dessen ihm auch ein sogenannter "subsidiärer Schutzstatus" zuerkannt wurde. Im Hinblick... Lesen Sie mehr
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 04.11.2014
- 29217/12 -
EGMR zum Dubliner Übereinkommen: Abschiebung von Flüchtlingen nach Italien nur bei Gewährleistung einer dem Kindesalter angemessenen Unterbringung sowie der gemeinsamen Familienunterbringung zulässig
Rückführung ohne Gewährleistung von individuellen Garantien verstößt gegen Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention
Eine Familie darf nur dann entsprechend des Dubliner Übereinkommens nach Italien abgeschoben werden, wenn gewährleistet wird, dass die Kinder ihrem Alter angemessen untergebracht werden und die Familie gemeinsam untergebracht wird. Ohne eine solche Gewährleistung liegt ein Verstoß gegen das Verbot von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention - EMRK) vor. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine afghanisches Ehepaar reiste mit ihren sechs minderjährigen Kinder im Juli 2011 über Italien in die Europäische Union ein. Nachdem sie versuchten in Österreich Asyl zu erhalten und die Behörden dies ablehnten, versuchten sie ihr Glück in der Schweiz. Die schweizer Behörden lehnte aber ebenfalls eine Entscheidung über den Asylantrag ab.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 22.09.2014
- 5 A 91/14 u.a. -
Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Italien rechtmäßig
Asylbewerber kann sich europäischen Staat führ Durchführung des Asylverfahrens nicht aussuchen
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass die Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Italien dann rechtmäßig ist, wenn dort eine ordnungsgemäße Durchführung des Asylverfahrens gewährleistet ist und keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der überstellten Asylbewerber zu erwarten ist. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass sich Asylbewerber grundsätzlich nicht den europäischen Staat aussuchen könnten, in dem das Asylverfahren durchgeführt werden soll.
Die aus Somalia stammenden Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens leben derzeit in Osnabrück und wenden sich gegen ihre von der Beklagten verfügte Rücküberstellung nach Italien. Sämtliche Kläger sind nach ihrer Ausreise aus dem Heimatland über Italien in die Europäische Union eingereist und hatten dort ihre Asylanträge gestellt. Nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik stellten sie... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 03.07.2014
- C-352/13, C-363/13 und C-407/13 -
Italienische Rechtsvorschriften zur mehrfachen Befristung von Arbeitsverträgen für Seeleute mit dem EU-Recht vereinbar
Festgelegte Sanktion im Fall des missbräuchlichen Handelns genügen Anforderungen an Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die italienischen Rechtsvorschriften für die Befristung von Arbeitsverträge von Seeleuten den Grundsätzen des Unionsrechts genügen, indem sie eine Höchstdauer von einem Jahr für aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge festlegen und eine Sanktion im Fall der missbräuchlichen Verwendung solcher Verträge vorsehen. Die nationalen Gerichte müssen jeden Einzelfall prüfen, um sich zu vergewissern, dass solche Verträge von den Arbeitgebern nicht missbräuchlich verwendet werden.
In Italien unterliegen die Arbeitsverträge von Seeleuten dem Codice della navigazione (Gesetzbuch über die Seeschifffahrt und Luftfahrt). Dieses Gesetzbuch legt die Höchstdauer von befristeten Arbeitsverträgen auf ein Jahr fest und verlangt die Angabe des Anfangszeitpunkts und der Dauer des Vertrags. Für den Fall, dass mehrere Verträge für eine bestimmte Dauer oder für genau bezeichnete... Lesen Sie mehr
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