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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27.05.2016
- 2 RBs 59/16 -
Vorführung des Films "Das Leben des Brian" an Karfreitag unzulässig
Gericht ahndet Verstoß gegen Feiertagsgesetz mit Geldbuße von 100 Euro
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Film "Das Leben des Brian" am Karfreitag, dem 18. April 2014, nicht öffentlich gezeigt werden durfte. Das gegen den betroffenen Veranstalter mit Urteil des Amtsgerichts Bochum wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen das Feiertagsgesetz NW verhängte Bußgeld von 100 Euro hat damit Bestand.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Jahre 1950 geborene Betroffene ist Rentner und lebt in Bochum. Als Mitglied der Initiative "Religionsfreiheit im Revier" organisierte der Betroffene am
Stadt ahndet widerholte Vorführung des Films mit Bußgeld
Diesen Verstoß, es handelte sich um einen Wiederholungsfall, weil der Film von der Initiative bereits am
Voraussetzungen für Zulassung einer Rechtsbeschwerde liegen nicht vor
Der Antrag des Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das amtsgerichtliche Urteil zuzulassen, blieb erfolglos. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm liegen die Voraussetzungen für die Zulassung einer Rechtsbeschwerde nicht vor. Dem Betroffenen sei kein rechtliches Gehör versagt worden, so das Gericht. Dass das Amtsgericht einen von ihm im amtsgerichtlichen Verfahren gestellten Beweisantrag abgelehnt habe, beruhe ersichtlich auf sachlichen Gründen und beinhalte keine Verletzung rechtlichen Gehörs.
Feiertagsgesetz NW verbietet eindeutig Vorführung des Films
Die Zulassung der Rechtsbeschwerde sei auch nicht deswegen geboten, um das sachliche Recht durch eine obergerichtliche Entscheidung fortzubilden. Im vorliegenden Fall stelle sich keine klärungsbedürftige Rechtsfrage. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2016
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 22702
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