Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 10.12.2015
- 20 K 5562/14 -
Verbot einer Beschneidungsfeier an Karfreitag rechtmäßig
Beschneidungsfest muss nicht zwingend aus religiösen Gründen gerade am Karfreitag gefeiert werden
Das Verwaltungsgericht Köln hat eine von der Stadt Köln ausgesprochene Verfügung, nach der am Karfreitag keine Beschneidungsfeier stattfinden darf, als rechtmäßig erachtet.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Betreiber des "Euro Saal" in Köln und vermietet diesen Saal auch für islamische Beschneidungsfeiern mit einer Vielzahl von Gästen. Derartige Feiern beinhalten unter anderem Lesungen aus dem Koran sowie Gesang, Tanz und ein Festmahl. Mit Ordnungsverfügung vom 8. September 2014 untersagte die Stadt Köln nach dem
Kläger hält Feiertagsgesetz für verfassungswidrig
Der Kläger hält das Verbot weiterhin für rechtswidrig. Er ist der Auffassung, dass das
Anhaltspunkte für Verfassungswidrigkeit des Feiertagsgesetzes nicht ersichtlich
Dem folgte das Verwaltungsgericht Köln nicht, sondern bestätigte die Rechtmäßigkeit des Verbots. Hierbei führte es aus, dass keine Anhaltspunkte für eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Beschneidungsfeier an Karfreitag unzulässig
(Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 08.01.2015
[Aktenzeichen: 20 L 1916/14]) - Gastwirt darf Veranstaltungssaal nicht für Beschneidungsfeiern am Karfreitag zur Verfügung stellen
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.03.2015
[Aktenzeichen: 4 B 135/15])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21988
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21988
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.