wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 25.03.2014
26 U 135/13 -

Unterlassene Anmeldung bei Eurotransplant ist bei fehlender reeller Möglichkeit für Zuteilung eines Organs nicht als ärztlicher Behandlungsfehler zu werten

Für Anmeldung geltende Mailand-Kriterien bei Feststellung von fortgeschrittener Leber­krebs­erkrankung nicht mehr erfüllt

Einen an Leberkrebs erkrankten Patienten nicht bei Eurotransplant anzumelden, stellt dann keinen ärztlichen Behandlungsfehler dar, wenn nach den so genannten Mailand-Kriterien keine reelle Möglichkeit für die Zuteilung einer Leber besteht. In diesem Fall muss ein Arzt auch nicht die Lebendspende eines Kindes des Patienten in Betracht ziehen, wenn mit dieser ein tödliches Risiko von 1 % für den kindlichen Spender verbunden ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Detmold.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Januar 2010 im Alter von 60 Jahren verstorbene Patient aus Oerlinghausen litt infolge eines 15 Jahre zurückliegenden chronischen Alkoholabusus an einer Leberzirrhose. Seit April 2008 prüfte die Transplantationsambulanz der beklagten Medizinischen Hochschule in Hannover in regelmäßigen Abständen den Krankheitsverlauf. Im Juni 2009 wurde ein erhöhter Alpha-1-Fetoprotein(AFP)-Wert festgestellt, im September 2009 der Leberkrebs diagnostiziert. Eine Anmeldung des Patienten zur Vermittlung eines Spenderorgans bei Eurotransplant unterblieb, nachdem die so genannten Mailand-Kriterien nicht mehr erfüllt waren. Eine vom Sohn des Patienten angebotene Lebendspende wurde nicht berücksichtigt. U.a. aufgrund dieser, aus Sicht der Erben als behandlungsfehlerhaft zu bewertenden Umstände haben die Erben ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro für den Verstorbenen als Schadensersatz verlangt.

Möglichkeit einer erfolgreichen Anmeldung des Patienten bei Eurotransplant war keinem Zeitpunkt gegeben

Die Klage blieb jedoch erfolglos. Nach sachverständiger Beratung konnte das Oberlandesgericht Hamm keine Behandlungsfehler feststellen, die für den vorzeitigen Tod und die Leiden des Patienten verantwortlich waren. Die unterlassene Anmeldung des Patienten bei Eurotransplant sei der Beklagten nicht vorzuwerfen. Zu keinem Zeitpunkt habe die Möglichkeit einer erfolgreichen Anmeldung bestanden. Zu Anfang seien die Leberwerte noch zu gut gewesen, so dass die Zuteilung einer Leber nicht habe erfolgen können. Nach der Feststellung des Leberkrebses habe eine Anmeldung nicht mehr erfolgen können, weil die so genannten Mailand-Kriterien nicht erfüllt gewesen seien. Der Leberkrebs sei bereits zu weit fortgeschritten gewesen. An die strengen Auswahlkriterien habe sich die Beklagte halten müssen. Ihnen liege ein Organmangel zugrunde, für den die Beklagte nicht verantwortlich sei.

Ärzte müssen angebotene Lebendspende wegen des tödlichen Risikos von 1 % für den Spender nicht annehmen

Auf die vom Sohn des Patienten angebotene Lebendspende hätten die behandelnden Ärzte nicht eingehen müssen. Diese sei mit einem tödlichen Risiko von 1 % für den Spender verbunden gewesen. Ein Arzt könne nicht verpflichtet werden, ein tödliches Risiko von 1 % für den - kindlichen - Spender in Kauf zu nehmen. Dies gelte insbesondere dann, wenn die so genannten Mailand-Kriterien nicht erfüllt seien. In Deutschland werde eine solche Spende nur dann durchgeführt, wenn auch die Möglichkeit einer Transplantation bestehe. Eine Lebendspende sei anfangs immer stärker gefährdet als eine Transplantation, bei ihr komme eine durch Teilung geschädigte Leber in einen geschwächten Körper.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Arzthaftungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Arzthaftung | Behandlungsfehler | fehlerhafte Behandlung | Krebs | Organspende | Organspender

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18428 Dokument-Nr. 18428

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18428

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?