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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 17.01.2013
- 4 UF 172/12 -
Deutsches Familiengericht scheidet im Iran geschlossene Ehe iranischer Staatsangehöriger nach iranischem Recht
Ehefrau kann sich auf die beiden vertraglich vereinbarten Scheidungsgründe berufen
Eine im Iran geschlossene Ehe iranischer Eheleute kann in Deutschland nach iranischem Recht geschieden werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die iranischen
Materielles iranisches Scheidungsrecht anzuwenden
Das Oberlandesgericht Hamm hat die
Schwere Notlage gesetzlicher Scheidungsgrund nach iranischem Recht
Die Ehefrau befinde sich in einer schweren
Verhalten des Ehemannes für Ehefrau unerträglich
Abgesehen von dem gesetzlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 15592
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