Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.02.2017
- 4 Ws 272/16 -
Maßregelvollzug muss sich auf Unterbringungsrecht einstellen
OLG Hamm zur Frage, wann eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für erledigt erklärt werden kann
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann den Staat dazu zwingen einem seit über 30 Jahren im geschlossenen Maßregelvollzug Untergebrachten Lockerungen - vorübergehende Beurlaubung in einem geschlossenen Heim - zu gewähren und die Lockerungen bei erfolgreicher Erprobung auszuweiten; dies alles mit dem Ziel einer möglichst baldigen Erledigung der Unterbringung oder ihrer Aussetzung zur Bewährung. Darauf hat das Oberlandesgericht Hamm mit seiner Entscheidung hingewiesen.
Im vorliegenden Streitfall verurteilte das Landgericht Bielefeld den Betroffenen im Jahre 1985 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Gleichzeitig ordnete es die
Neue pädophile Taten möglich
Seit dem Jahr 1985 befindet sich der Betroffene im geschlossenen
Beschwerde als unbegründet verworfen
Die vom Betroffenen gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer eingelegte Beschwerde ist erfolglos geblieben. Nach Anhörung der Verfahrensbeteiligten und eines externen Sachverständigen hat das Oberlandesgericht Hamm die Beschwerde als unbegründet verworfen. Derzeit sei die Fortdauer der
Erneute Übergriffe des Betroffenen nach festgestellter Intelligenzminderung und Störung der Sexualpräferenz wahrscheinlich
Diese Frage sei zu verneinen. Nach der neuen Rechtslage sei eine
Je länger die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus desto strenger die Voraussetzungen des Freiheitsentzugs
Die zum 01.08.2016 in Kraft getretene Neuregelung habe die Rechtslage insoweit nicht grundlegend geändert. So sei die allgemeine Verhältnismäßigkeitsregelung durch die Schaffung der Regelunverhältnismäßigkeit nach sechs Jahren (gem. § 67 d Abs. 6 S. 2 StGB) bzw. den strengeren Fortdauervoraussetzungen ab zehn Jahren Maßregelvollstreckung (gem. § 67 d Abs. 6 S. 3, Abs. 3 S. 1 StGB) nicht obsolet geworden. Vielmehr zeige die gesetzliche Systematik, dass die weiteren Verhältnismäßigkeitsregelungen nur konkretisierte Unterfälle einer Erledigung der
32jährige Unterbringung unverhältnismäßig
Gemessen an diesen Grundsätzen nähere sich die nunmehr rund 32-jährige
Unvorbereitete Entlassung erhöht Gefahrenwahrscheinlichkeit
Auf eine Entlassung aus dem
OLG: Unverzügliche Lockerungen für Betroffenen
Dem Betroffenen seien nunmehr unverzüglich Lockerungen (vorübergehende Beurlaubung in einem geschlossenen Heim) zu gewähren, die bei erfolgreicher Erprobung auszuweiten seien. Dem Staat obliege es, die
Seit der zum 01.08.2016 in Kraft getretenen Novellierung des Rechts der
(6) 1Stellt das Gericht nach Beginn der Vollstreckung der
(3) 1Sind zehn Jahre der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Oberlandesgericht Hamm bestätigt Freilassung eines wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Mannes aus dem Maßregelvollzug
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 13.11.2014
[Aktenzeichen: 4 Ws 357/14]) - Risiko des erneuten Begehens erheblicher Straftaten: Fortdauer der Unterbringung eines Sexualstraftäters nicht zu beanstanden
(Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 03.06.2014
[Aktenzeichen: 1 Ws 252/14])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24105
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24105
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.