Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 19.10.2015
- 5 RBs 112/15 -
Bußgeld für vorsätzlichen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz nicht zu beanstanden
Gesetz schränkt Versammlungsfreiheit rauchender Gäste zu Gunsten der Gesundheit von Nichtrauchern in zulässiger Weise ein
Ein Gastwirt, der im Rahmen von Protestveranstaltungen entgegen den Vorgaben des Nichtraucherschutzgesetzes das Rauchen in seiner Gaststätte gestattet, verletzt vorsätzlich das Nichtraucherschutzgesetz. Ausgehend hiervon hat das Oberlandesgericht Hamm in zwei Fällen die vom Amtsgericht Essen gegen einen Gastwirt ausgeurteilten Geldbußen von 800 Euro und 1.600 Euro bestätigt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1962 geborene Betroffene betreibt in Essen-Rüttenscheid eine
Durch Nichtraucherschutzgesetzt geregeltes Rauchverbot wurde vorsätzlich verletzt
In dem nach den Einsprüchen des Betroffenen durchgeführten Gerichtsverfahren verurteilte das Amtsgericht Essen der Betroffenen wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das
Vom Amtsgericht festgesetzte Geldbußen nicht zu beanstanden
Gegen die erstinstanzliche Verurteilung hat der Betroffene Rechtsbeschwerde eingelegt. Dieser ist die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Hamm entgegengetreten. Das angefochtene Urteil weise - so die Generalstaatsanwaltschaft - keine rechtlichen Fehler zum Nachteil des Betroffenen auf. Die Feststellungen des Amtsgerichts rechtfertigten die Verurteilung des Betroffenen wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das
Das Oberlandesgericht Hamm hat sich der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft angeschlossen und die Rechtsbeschwerde des Betroffenen auf seine Kosten als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des angefochtenen Urteils lassen keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen erkennen, so das Gericht.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Diskothek mit zwei Raucherräumen – Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz unzulässig
(Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 23.08.2011
[Aktenzeichen: 2 SsRs 284/11]) - VG Stuttgart: Rauchverbot gilt auch in Gaststätten auf zwei Etagen
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2009
[Aktenzeichen: 4 K 3374/09]) - Als "Gastbereich" im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes ist gesamte Fläche eines Gastraumes anzusehen
(Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 15.07.2013
[Aktenzeichen: 2 Ss-OWi 84/13 (88/13)])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21795
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21795
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.