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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.04.2013
- 5 RBs 33/13 -
Identifizierung des Fahrers anhand Blitzerfoto: Urteil muss Angaben zur Bildqualität, -schärfe, -inhalt und zu mehreren charakteristischen Merkmalen des Abgebildeten enthalten
Alternativ ist eine Bezugnahme auf Blitzerfoto gemäß § 276 Abs. 1 Satz 3 StPO und § 71 Abs. 1 OWiG möglich
Ist eine Identifizierung eines Autofahrers anhand eines Blitzerfotos für eine Verurteilung zu einer Geldbuße erforderlich, so muss das Urteil grundsätzlich Angaben zur Bildqualität, -schärfe und -inhalt enthalten. Zudem muss der Richter die charakteristischen Merkmale des Abgebildeten präzise beschreiben. Alternativ ist eine Bezugnahme des in der Akte befindlichen Blitzerfotos gemäß § 276 Abs. 1 Satz 3 StPO und § 71 Abs. 1 OWiG möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde eine Autofahrerin wegen einer fahrlässigen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit vom Amtsgericht Warstein zu einer
Urteil muss zwingende Angaben zur Bildqualität und zu charakteristischen Eigenarten der abgebildeten Person machen
Das Oberlandesgericht Hamm führte zunächst aus, dass zur
Ausführungen zur Fahreridentität genügten nicht
Diesen Anforderungen habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts das Urteil des Amtsgerichts nicht genügt. Der bloße Hinweis darauf, die Autofahrerin sei auf dem vom Geschwindigkeitsverstoß gefertigten Foto vom Gericht erkannt worden, habe nicht ausgereicht. Zudem haben die im Urteil einzeln aufgezählten Identifizierungsmerkmale keine genaue Beschreibung im Sinne des BGH-Urteils dargestellt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Warstein, Urteil vom 13.12.2012
[Aktenzeichen: 1 OWi - 110 Js 712/12 + 171/12]
- Blitzerfotos müssen Fahreridentität zweifelsfrei feststellen lassen
(Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 22.02.2012
[Aktenzeichen: 2 Ss Owi 143/2012]) - Ordnungswidrigkeit: Erhöhte Anforderungen an die Identifizierung eines Fahrers bei schlechter Qualität eines Radarfotos
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2011
[Aktenzeichen: IV-4 RBs 29/11])
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Dokument-Nr. 16794
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