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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 01.03.2022
- 5 RVs 124/21 -
Strafbarer sexueller Übergriff wegen absprachewidrigen vaginalen Samenergusses
Einverständnis mit Sex kann unter Bedingungen stehen
Das Einverständnis zu sexuellen Handlungen kann unter der Bedingung stehen, dass es nicht zu einem vaginalen Samenerguss kommt. Wer sich daran nicht hält, kann sich wegen sexuellen Übergriffs nach § 177 Abs. 1 StGB strafbar machen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2017 kam es zwischen einem Mann und einer Frau zu Geschlechtsverkehr. Dabei war zwischen den beiden abgesprochen worden, dass der Mann seinen Penis aus der Vagina ziehen soll, bevor es zum
Strafbarkeit wegen sexuellen Übergriffs
Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass der Angeklagte den objektiven Tatbestand des sexuellen Übergriffs nach § 177 Abs. 1 StGB verwirklicht habe. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2022
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Essen, Urteil vom 29.04.2021
[Aktenzeichen: 67 Ns 164/20]
- Heimliches Abstreifen des Kondoms - Stealthing - ist als sexueller Übergriff strafbar
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 27.07.2020
[Aktenzeichen: 4 Ss 58/20, 161 Ss 48/20]) - Stealthing stellt regelmäßig keine Vergewaltigung dar
(Landgericht Berlin, Urteil vom 15.08.2023
[Aktenzeichen: (580) 288 Js 786/22 Ls Ns (49/23)])
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Dokument-Nr. 31593
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