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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.07.2012
- 9 U 200/11 -
"Vorfahrt gewähren" - OLG Hamm zur Vorfahrtsregelung für Radfahrer und Autos am Kreisverkehr
Ein auf einem Radweg neben dem Kreisverkehr fahrender Radfahrer ist an Zufahrtsstraßen zum Kreisverkehr immer wartepflichtig
Hat ein Radfahrer auf einem neben einem Kreisverkehr geführten Radweg das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" zu beachten, wenn er eine Zufahrtsstraße zum Kreisverkehr queren will, ist der Radfahrer gegenüber den Autos, die über die Zufahrtsstraße in den Kreisverkehr einfahren wollen, wartepflichtig. Das gilt auch dann, wenn die Autofahrer vor dem Radweg und dem Erreichen des Kreisverkehrs selbst das Zeichen "Vorfahrt gewähren" in Kombination mit dem Zeichen "Kreisverkehr" passieren müssen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Die seinerzeit 67jährige Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine Hausfrau aus Velen, erlitt im Juni 2008 in Südlohn einen
Autofahrer ist lediglich gegenüber den im Kreisverkehr befindlichen Autos wartepflichtig - nicht auch gegenüber Radfahrern
Das Oberlandesgerichts Hamm hat die Klage abgewiesen. Die Klägerin treffe ein erhebliches, eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Radfahrer trägt bei Verkehrsunfall an Vorfahrtsstraße die alleinige Schuld
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 29.08.2009
[Aktenzeichen: 20 U 107/07]) - Anordnung zur Radwegebenutzungspflicht nur bei vorhandener örtlicher Gefahrenlage
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.08.2012
[Aktenzeichen: VG 11 K 525.11]) - Fahrradfahren ohne Helm: Radfahrer muss sich bei Kollision mit Pkw Mitverschulden zurechnen lassen
(Oberlandesgericht München, Urteil vom 03.03.2011
[Aktenzeichen: 24 U 384/10])
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Dokument-Nr. 17129
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