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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 05.11.2008
- I-13 U 81/08 -
OLG Hamm: Verhaltensregeln (FIS-Regeln) des Internationalen Skiverbandes sind rechtlich bindend
Der von hinten kommende Ski-Fahrer muss aufpassen und Abstand halten
Die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS-Regeln) sind bei Unfällen auf Skipisten rechtlich bindend. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall war eine Frau auf einer Skipiste in Österreich mit einem jungen Mann zusammengestoßen und hatte sich dabei eine schwere Knieverletzung zugezogen. Die Skifahrerin war zuvor mit großen Bögen auf der Piste unterwegs, als der junge Mann versuchte, sie in kurzen schnellen Schwüngen zu überholen. Sie verklagte den jungen Mann auf Erstattung ihrer Behandlungskosten und verlangte Schmerzensgeld.
OLG: FIS-Regeln sind maßgebliches Verkehrsrecht
Das Oberlandesgericht Hamm gab der Freizeitsportlerin Recht. Der junge Mann habe den
Verstoß gegen FIS-Regeln 3 und 4
Es handele sich um einem Verstoß gegen die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2010
Quelle: ra-online, OLG Hamm (pt)
- Landgericht Essen, Urteil vom 07.04.2008
[Aktenzeichen: 2 O 378/07]
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Dokument-Nr. 9095
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