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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Skiunfall“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.05.2021
- L 3 U 1001/20 -
Vom Arbeitgeber organisierter Skitag ohne Einbeziehung aller Arbeitnehmer und gemeinsamer Programmpunkte stellt keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung dar
Unfall während Skitags stellt kein Arbeitsunfall dar
Organisiert ein Arbeitgeber einen Skitag ohne dabei sämtliche Arbeitnehmer mit einzubeziehen oder zur Stärkung des Zusammenhalts ausgelegte Programmpunkte anzubieten, liegt keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung vor. Ein Unfall während des Skitags stellt dann keinen Arbeitsunfall dar. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2018 veranstaltete ein in Baden-Württemberg ansässiges Unternehmen einen eintägigen Skitag in Österreich. Bei der Veranstaltung stand das Skifahren im Vordergrund. Von den 1.151 Mitarbeitern nahmen 80 Mitarbeiter an der Veranstaltung teil. Einer der Arbeitnehmer stürzte während des Skifahrens und verletzte sich. Er beanspruchte nachfolgend die gesetzliche Unfallversicherung. Da diese das Vorliegen einen Arbeitsunfalls verneinte, erhob der Arbeitnehmer schließlich Klage. Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.Das Landessozialgericht... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankenthal, Urteil vom 17.11.2020
- 7 O 141/19 -
Skifahrer haftet bei Verstoß gegen FIS-Regeln
Verstoß gegen die FIS-Regeln begründet Schadensersatz und Schmerzensgeld
Ein kleiner Fahrfehler auf einer Skipiste in Kanada hat für einen Skifahrer aus Ludwigshafen erhebliche finanzielle Folgen. Das LG Frankenthal hat ihn zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 27.000 Euro an einen Snowboardfahrer aus Bayern verurteilt.
Beide Unfallbeteiligte waren im Januar 2018 Teilnehmer einer Ski-Reise nach Lake Louise in Kanada. Bei einer gemeinsamen Abfahrt mit anderen Mitgliedern der Reisegruppe wurde der Snowboardfahrer von dem Skifahrer überholt. Hierbei kam es zu dem folgenreichen Zusammenstoß. Bei dem Verletzten wurde nach seiner Rückkehr nach Deutschland ein Kreuzband- und Seitenbandriss sowie eine Verletzung... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 07.09.2020
- L 9 U 188/18 -
Skiunfall in den USA ist kein Arbeitsunfall
Kein Versicherungsschutz "rund um die Uhr" bei Dienstreisen
Beschäftigte sind auf Dienstreisen gesetzlich unfallversichert. Dies gilt allerdings nicht "rund um die Uhr". Vielmehr muss die konkrete Tätigkeit auf einer Dienstreise - ebenso wie am Arbeitsplatz - mit dem Beschäftigungsverhältnis wesentlich zusammenhängen und diesem dienen. Lädt eine Firma ihre Kunden zu einer Skireise ein und ist das Skifahren der einzige Programmpunkt der Reise, ist bereits fraglich, ob es sich um eine Dienstreise handelt. Jedenfalls aber ist das Skifahren nicht gesetzlich unfallversichert, soweit es dem Freizeitbereich zuzuordnen ist. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Der in Darmstadt lebende Geschäftsführer eines Fachhandelsunternehmens organisierte für Firmenkunden eine sechstägige Skireise nach Aspen in Colorado, mit welcher die Kundenbindung intensiviert werden sollte.Während der Reise stürzte der 50-Jährige bei einer Skiabfahrt, als sich beim Umsetzen seine Skier verkanteten. Er zog sich eine Oberschenkelfraktur zu, die noch... Lesen Sie mehr
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Landgericht Köln, Urteil vom 15.08.2017
- 30 O 53/17 -
Bei Zusammenstoß zwischen vorausfahrendem und hinterherfahrendem Skifahrer spricht Anscheinsbeweis für Verschulden des Hinterherfahrenden
Von hinten kommende Skifahrer dürfen vorausfahrende Skifahrer nicht gefährden (FIS-Regel Nr. 3)
Kommt es zwischen einem vorausfahrenden und von hinten kommenden Skifahrer zu einem Zusammenstoß, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des von hinten kommenden Skifahrers. Ein von hinten kommender Skifahrer muss nach der FIS-Regel Nr. 3 seine Fahrspur so wählen, dass vorausfahrende Skifahrer nicht gefährdet werden. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es Anfang des Jahres 2016 im Skigebiet Steinplatte-Waidring in Österreich zu einem Skiunfall. Ursache dessen war, dass ein von hinten kommender Skifahrer auf einen vorausfahrenden Skifahrer stieß. Der vorausfahrende Skifahrer klagte anschließend gegen den von hinten kommenden Skifahrer auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Kläger erlitt... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 14.05.2019
- S 1 U 412/19 -
Teilnahme an nur einmal jährlich stattfindender Skiausfahrt steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Teilnahme an Skiausfahrt stellt offenkundig keine arbeitsvertraglich geschuldete oder vermeintliche Pflicht aus Beschäftigungsverhältnis dar
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass für die Teilnahme an einer nur einmal jährlich stattfindenden Skiausfahrt kein Unfallversicherungsschutz besteht.
Der als Teamkoordinator beschäftigte Kläger des zugrunde liegenden Falls nahm im Februar 2018 an der von seinem Arbeitgeber jährlich einmal ausgeschriebenen Skiausfahrt teil. Dabei stürzte er und verletzte sich die rechte Schulter und das Kniegelenk. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall ab.Die hiergegen erhobene Klage... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 29.11.2017
- S 13 U 4219/16 -
Skiunfall auf einer Teambildungsfahrt kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden
Für Unfallversicherungsschutz muss Veranstaltung der Förderung des Betriebsklimas und dem Zusammenhalt der Beschäftigten untereinander dienen
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Unfall beim Skifahren im Rahmen einer mehrtägigen vom Arbeitgeber finanzierten und organisierten Reise zur Teambildung nicht als Arbeitsunfall zu werten ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls nahm als Angestellter an einer mehrtägigen Teambildungsfahrt teil und verunfallte beim Skifahren. Er begehrte Anerkennung eines Arbeitsunfalles.Das Sozialgericht Stuttgart sah das Skifahren als unversicherte Tätigkeit an. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können Gemeinschaftsveranstaltungen, die einen betrieblichen... Lesen Sie mehr
Landgericht Deggendorf, Urteil vom 12.11.2014
- 22 O 298/14 -
Skischule haftet Schüler auf Schmerzensgeld aufgrund Skiunfalls auf stark befahrener Piste
Skistunde auf ungeeigneter Piste begründet Verschulden an Skiunfall
Eine Skischule darf nur abseits vom allgemeinen Sportbetrieb Übungsstunden vornehmen. Erleidet daher ein Schüler einen Skiunfall, weil auf einer stark befahrenen Piste geübt wird, haftet die Skischule auf Zahlung von Schmerzensgeld. Dies hat das Landgericht Deggendorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2014 nahm eine Frau zusammen mit ihrer Familie an einer Unterrichtsstunde einer Skischule teil, da sie das Skifahren erlernen wollte. Dazu begab sich der Skilehrer mit der Familie auf eine blaue Piste, die zu diesem Zeitpunkt stark befahren war. Trotz von hinten herannahender Skifahrer drängte der Skilehrer die Frau dazu loszufahren.... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.07.2015
- L 9 U 69/14 -
Skiunfall auf Tagung nicht unfallversichert
Leitender Angestellter verletzt sich beim Skifahren
Freizeitaktivitäten im Rahmen einer Führungskräftetagung sind nicht gesetzlich unfallversichert. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Ein 49 %jähriger Mann stürzte im Rahmen einer Führungskräftetagung beim Skifahren und verletzte sich dabei an der Schulter. Der Mann aus dem Landkreis Offenbach, der die zentrale Kundenbearbeitung einer europaweit agierenden Firma leitet, beantragte daraufhin die Anerkennung als Arbeitsunfall.Die Berufsgenossenschaft lehnte dies ab. Der Unfall habe sich auf der Tagung während... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.04.2015
- VI ZR 206/14 -
BGH: Vollständige Haftung eines Unfallgeschädigten wegen überwiegenden Mitverschuldens nur ausnahmsweise zulässig
Mögliche Vermeidbarkeit des Unfalls für den Geschädigten muss festgestellt werden
Einem Unfallgeschädigten darf nur in Ausnahmefällen die vollständige Haftung wegen eines überwiegenden Mitverschuldens überbürdet werden. Voraussetzung dafür ist zunächst die Feststellung, dass der Unfall für den Geschädigten überhaupt vermeidbar war. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im März 2009 in einem Skiort in Österreich zu einem Unfall, als sich ein Zahnarzt in voller Skiausrüstung zwischen einer Gruppe von jugendlichen Skischülern mit ihrem Sportlehrer und einem Bus hindurch schieben wollte. Aus der Gruppe wurde dem Sportlehrer etwas zugeworfen, so dass dieser nach hinten trat. In diesem Moment wollte sich der Zahnarzt... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 04.12.2014
- B 2 U 13/13 R und B 2 U 10/13 R -
Studenten genießen während des Hochschulsports auch beim Skikurs im Ausland und bei Hochschulmeisterschaften Unfallversicherungsschutz
Gesetzliche Aufgabe der Hochschulen ist neben Bildung und Berufsvorbereitung auch Förderung sportlicher Betätigung der Studierenden
Studentinnen und Studenten an Hochschulen stehen grundsätzlich auch dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie an einem von der Universität als Hochschulsport angebotenen Skikurs im Ausland teilnehmen. Auch während der Teilnahme an einer Hochschulmeisterschaft mit der Universitätsmannschaft besteht Unfallversicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die gesetzlichen Aufgaben der Hochschulen erstrecken sich neben der Bildung und Berufsvorbereitung auch auf die Förderung der sportlichen Betätigung der Studierenden. Deshalb besteht Versicherungsschutz während der Teilnahme immatrikulierter Studierender am Hochschulsport, wenn dieser im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule stattfindet. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Die Studentin des ersten Verfahrens (B 2 U 13/13 R) nahm über Silvester 2007/2008 an einem vom Hochschulsport ihrer Universität angebotenen und veranstalteten Sporttouren-Kurs in der Schweiz teil, der auch Externen offenstand. Die Klägerin belegte mit anderen mitgereisten Studierenden einen Skikurs für Anfänger, der von einem vom Hochschulsport der Universität gestellten Skilehrer geleitet... Lesen Sie mehr
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