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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 20.09.2012
- I-4 U 85/12 -
Datenerhebung bei minderjährigen Verbrauchern unzulässig
Krankenkasse darf bei Gewinnspielen keine persönlichen Daten eines minderjährigen Verbrauchers erheben
Eine Krankenkasse hat es zu unterlassen, ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Gewinnspielen persönliche Daten von minderjährigen Verbrauchern ab 15 Jahren zu erheben, um diese als Kunden werben zu können. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die von einer Verbraucherzentrale verklagte
Minderjährige besitzen nicht die Reife um Folgen der Datenpreisgabe abzusehen
Dem hat das Oberlandesgericht Hamm widersprochen und der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2012
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
Jahrgang: 2012, Seite: 586 GRURPrax 2012, 586 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2013, Seite: 53 K&R 2013, 53 | Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
Jahrgang: 2013, Seite: 29 ZD 2013, 29
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Dokument-Nr. 14589
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