wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 20.09.2010
I-6 U 222/09 -

Kollision nach Rotlichtverstoß: Haftungsverteilung und Mitverschulden bei Unfall eines eine rote Ampel überfahrenden Fahrzeugs mit einem aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn einfahrenden Fahrzeug

Wer aus einem Grundstück auf die Straße fährt, muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen

Grundsätzlich liegt die Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr bei dem Verkehrsteilnehmer, der in den fließenden Straßenverkehr einfährt. Auch ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln, wie beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel, nimmt dem Verkehrsteilnehmer, der sich im fließenden Verkehr befindet, nicht das Vorfahrtsrecht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Im vorliegenden Fall war die Schuldfrage für einen Zusammenstoß von zwei Personenfahrzeugen zu klären. Der Unfall ereignete sich in der Nähe einer Ampelanlage, wo die Klägerin des vorliegenden Falls aus einem Grundstück auf die Fahrbahn auffahren wollte und mit dem herannahenden Fahrzeug des Beklagten kollidierte. Der Fahrer des sich nähernden Fahrzeugs hatte zuvor eine rote Ampel überfahren, so dass sich die Klägerin im Recht sah, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen.

Oberlandesgericht Hamm sah ein Verschulden zu 75 Prozent bei der Klägerin

Bei der Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge sei auf Seiten der Klägerin neben der Betriebsgefahr des von ihr geführten Fahrzeugs ein Verstoß gegen § 10 StVO zu berücksichtigen. Wer aus einem Grundstück auf die Fahrbahn einfahren wolle, habe sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werde. Kommt es zu einem Unfall, so spreche der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der in den fließenden Verkehr einfahrende Kraftfahrer die ihm dabei obliegende gesteigerte Sorgfaltspflicht nicht beachtet habe. Ungeachtet des Fehlers des Unfallbeteiligten, die rote Ampel zu überfahren, hätte die Klägerin aufgrund der geraden Strecke das Herannahen des Fahrzeugs bemerken müssen. Sie habe nicht im Vertrauen darauf, dass sich kein Verkehr nähern würde, einen Spurwechsel über gleich zwei Fahrstreifen hinweg vornehmen dürfen.

Durch das Überfahren des roten Lichtsignals erhält der Verkehrsteilnehmer im fließenden Verkehr Mitschuld von 25 Prozent

Hinter dieses Verschulden trete die Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs jedoch nicht zurück. Der Verursachungsanteil sei vielmehr aufgrund der Betriebsgefahr des Fahrzeugs mit 25 Prozent zu bewerten, da der Fahrer die Ampelkreuzung bei Rotlicht überfahren habe. Der Beklagte habe nach eigener Aussage die Einbiegeabsicht der Klägerin erkannt und hätte durch einen Wechsel der Fahrspur oder Verlangsamung der Geschwindigkeit einen Unfall vermeiden können. Eine darüber hinausgehende Mitschuld sei jedoch zu verneinen, da der Fahrer durch das Überfahren des roten Lichtsignals nicht sein Vorfahrtsrecht gegenüber einem auf die Fahrbahn auffahrenden Verkehrsteilnehmers einbüße.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2012
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Hamm (vt/st)

Vorinstanz:
  • Landgericht Essen, Urteil vom 08.10.2009
    [Aktenzeichen: 12 O 246/09]
Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2010, Seite: 3790
NJW 2010, 3790
 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2011, Seite: 25
NZV 2011, 25

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13330 Dokument-Nr. 13330

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13330

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?