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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 20.09.2010
- I-6 U 222/09 -
Kollision nach Rotlichtverstoß: Haftungsverteilung und Mitverschulden bei Unfall eines eine rote Ampel überfahrenden Fahrzeugs mit einem aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn einfahrenden Fahrzeug
Wer aus einem Grundstück auf die Straße fährt, muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen
Grundsätzlich liegt die Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr bei dem Verkehrsteilnehmer, der in den fließenden Straßenverkehr einfährt. Auch ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln, wie beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel, nimmt dem Verkehrsteilnehmer, der sich im fließenden Verkehr befindet, nicht das Vorfahrtsrecht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Im vorliegenden Fall war die Schuldfrage für einen
Oberlandesgericht Hamm sah ein Verschulden zu 75 Prozent bei der Klägerin
Bei der Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge sei auf Seiten der Klägerin neben der
Durch das Überfahren des roten Lichtsignals erhält der Verkehrsteilnehmer im fließenden Verkehr Mitschuld von 25 Prozent
Hinter dieses Verschulden trete die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2012
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Hamm (vt/st)
- Landgericht Essen, Urteil vom 08.10.2009
[Aktenzeichen: 12 O 246/09]
Jahrgang: 2010, Seite: 3790 NJW 2010, 3790 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2011, Seite: 25 NZV 2011, 25
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Dokument-Nr. 13330
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