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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.04.1992
- 12 U 16/92 -
Verkehrsunfall wegen fehlender Aufmerksamkeit: Ablenkung durch heruntergefallene Zigarette begründet grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit führt zur Leistungsfreiheit der Versicherung
Wird ein Autofahrer durch eine heruntergefallene Zigarette vom Straßenverkehr abgelenkt und verursacht er dadurch einen Verkehrsunfall, ist ihm grobe Fahrlässigkeit anzulasten. Die Versicherung muss daher nicht den Schaden regulieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Als sich ein
Leistungsfreiheit aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten der Versicherung. Diese sei nach § 61 VVG (neu: § 81 VVG) von ihrer Leistungspflicht befreit gewesen, da der
Kein Vorliegen eines Augenblickversagens
Unerheblich sei es nach Auffassung des Oberlandesgerichts gewesen, dass der
Rauchen während der Fahrt begründet erhöhte Sorgfaltspflichten
Das Rauchen während der Fahrt sei zwar noch nicht als grob fahrlässig zu bezeichnen gewesen, so das Oberlandesgericht, es habe jedoch eine erhöhte Sorgfaltspflicht begründet. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (zt/ZfS 1994, 95/rb)
Jahrgang: 1992, Seite: 3246 NJW 1992, 3246 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 1992, Seite: 367 NZV 1992, 367 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 1993, Seite: 1096 VersR 1993, 1096 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 1994, Seite: 95 zfs 1994, 95
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Dokument-Nr. 17454
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