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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 10.07.2013
- 12 W 32/13 -
Keine Befangenheit des Sachverständigen bei Ankündigung einer Unterlassungsklage wegen Bezeichnung als Lobbyist der Tabakindustrie durch eine Partei
Erfolgsaussicht der Unterlassungsklage unerheblich
Wird ein Sachverständiger während einer öffentlichen Gerichtsverhandlung von einer Partei ohne Bezug zum Gegenstand des Gutachtens als Lobbyist der Tabakindustrie bezeichnet, darf er eine Unterlassungsklage ankündigen, ohne dass dies die Besorgnis der Befangenheit begründet. Auf die Erfolgsaussicht der Unterlassungsklage kommt es dabei nicht an. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein
Landgericht lehnte Ablehnungsantrag ab
Das Landgericht Baden-Baden lehnte den Ablehnungsantrag ab. Angesichts der herabwürdigenden Äußerung des Klägers sei es nicht zu beanstanden gewesen, dass sich der Sachverständige rechtliche Schritte vorbehielt. Gegen diese Entscheidung legte der Kläger Beschwerde ein.
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Besorgnis der Befangenheit
Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Beschwerde des Klägers zurück. Zwar könne die
Keine Befangenheit des Sachverständigen bei Ankündigung einer Unterlassungsklage wegen Bezeichnung als Lobbyist der Tabakindustrie
Wird ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2017
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Baden-Baden, Beschluss vom 21.06.2013
[Aktenzeichen: 4 O 58/12]
- Unterlassene Benachrichtigung einer Prozesspartei hinsichtlich Durchführung eines Ortstermins durch Sachverständigen begründet dessen Befangenheit
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.05.2015
[Aktenzeichen: 32 W 7/15]) - Tippen mit dem Zeigefinger an die Schläfe kann Sachverständigen aufgrund grob fahrlässiger Herbeiführung seiner Ablehnung wegen Befangenheit die Vergütung kosten
(Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 30.07.2014
[Aktenzeichen: 8 W 388/13]) - Einseitiger Internetauftritt eines Sachverständigen kann Besorgnis der Befangenheit begründen
(Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 24.01.2013
[Aktenzeichen: 4 W 645/12])
Jahrgang: 2013, Seite: 930 MDR 2013, 930 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2014, Seite: 351 VersR 2014, 351 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2015, Seite: 269 zfs 2015, 269
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Dokument-Nr. 23925
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