Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.07.1991
- 15 U 76/91 -
Abonnenten einer Tageszeitung haben keinen Anspruch auf Zustellung ohne Werbeeinlagen
Aufnahme von Werbung unterliegt Entscheidungsfreiheit des Verlegers
Der Verleger einer Tageszeitung kann frei darüber entscheiden, ob und in welcher Form er seiner Zeitung Werbung beifügt. Ein Abonnent hat daher keinen Anspruch auf Zustellung der Zeitung ohne Werbeeinlagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte der
Fristlose Kündigung des Abonnementvertrages war wirksam
Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Klage ab. Da der
Abonnent hat nur Anspruch auf Lieferung mit Werbung
Gegenstand des Abonnementvertrags sei die jeweilige Zeitungsausgabe als eine vom Verleger in eigener Verantwortung fertiggestellte Ware, so das Oberlandesgericht. Daher könne der Verleger selbst darüber entscheiden, in welchem Umfang und in welcher Form er außer Nachrichten und Kommentare auch Werbung in seiner Zeitung aufnimmt. Der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2013
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (zt/NJW 1991, 2913/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1991, Seite: 647 AfP 1991, 647 | Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB)
Jahrgang: 1992, Seite: 1299 BB 1992, 1299 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1991, Seite: 2913 NJW 1991, 2913 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1992, Seite: 107 NJW-RR 1992, 107
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15661
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15661
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.