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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 25.06.2018
- 15 W 86/18 -
Facebook darf als "Hassrede" eingestuften Kommentar löschen und Nutzer zeitweilig sperren
Kommentar nicht von Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Facebook einen als "Hassrede" eingestuften Kommentar löschen und Nutzer zeitweilig sperren darf. Der über Jahre hinweg mehrfach unter Beiträgen von Politikern und Medien veröffentlichte Satz: "Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!" ist nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.
Der Antragsteller ist Nutzer der Interplattform
Antragsteller verweist auf Grundrecht der Meinungsfreiheit
Der Antragsteller beantragt im Wege der einstweiligen Verfügung,
Einordnung des Kommentars als "Hassrede" nicht zu beanstanden
Das Landgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 30.05.2018 den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Die gegen diese Entscheidung gerichtete sofortige Beschwerde des Antragstellers wies das Oberlandesgericht Karlsruhe zurück. Die Einordnung des Kommentars des Antragstellers als "Hassrede" im Sinne der Gemeinschaftsstandards von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2018
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 26105
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