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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2016
- 4 U 112/16 -
Irreführende Werbung eines Hotels aufgrund Wappen mit vier fünfzackigen Sternen
Verbraucher verstehen Darstellung als offizielle Klassifizierung
Wirbt ein Hotel mit seinem Namen und einem Wappen, der vier fünfzackige Sterne enthält, ist dies als irreführend im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstehen. Denn eine Vielzahl der Verbraucher wird diese Darstellung als eine offizielle Klassifizierung ansehen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall warb ein
Anspruch auf Unterlassung aufgrund irreführender Werbung
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten des Mitbewerbers. Ihm stehe gegen den Hotelbetreiber ein Anspruch auf Unterlassung zu. Denn die räumliche Verbindung des Namens des Hotels mit einem
Verbraucher verstehen Darstellung als offizielle Klassifizierung
Die Darstellung nebeneinander angeordneter fünfzackiger
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2017
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (zt/RRa 2017, 207/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 207 RRa 2017, 207
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Dokument-Nr. 24805
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