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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 05.04.2013
- 4 U 18/13 -
Internetplattform für Rechtsanwälte zur Suche nach Terminsvertretern gegen eine "Transaktionsgebühr" ist nicht wettbewerbswidrig
Transaktionsgebühr wird nicht für die Vermittlung eines Auftrages geschuldet
Der Betrieb einer Internetplattform (hier: AdvoAssist) für Rechtsanwälte zur Suche nach Terminsvertretern gegen eine "Transaktionsgebühr" ist nicht wettbewerbswidrig. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Die beklagte Gesellschaft des zugrunde liegenden Falls betreibt eine
Klägerin sieht in Internetplattform wettbewerbswidriges Verhalten und Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung
Die Klägerin organisiert Gemeinschaften von Korrespondenzanwälten. Gegen eine Teilnahmegebühr trägt sie Rechtsanwälte, die zur Terminwahrnehmung für andere Rechtsanwälte bereit sind, in eine Liste ein und verteilt diese jährlich an die Teilnehmer, außerdem wird der Teilnehmer in einer Anwaltssuchmaschine geführt. Die Klägerin hat die Auffassung vertreten, das Verhalten der beklagten Gesellschaft sei
Berufsrechtliches Verbot zur Gewährung von Vorteilen im Kontext mit der Vermittlung von Aufträgen (Mandaten) bezieht sich ausschließlich auf Rechtsanwälte
Das Landgericht Freiburg hat ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung des Betriebs der
Betreiber der Internetplattform stellen lediglich Medium für Vermittlung der Übernahme von Terminsvertretungen zur Verfügung
Die von der Beklagten erhobene Transaktionsgebühr werde aber nicht für die Vermittlung eines Auftrages geschuldet. Die Beklagte stelle lediglich das Medium für die Vermittlung der Übernahme der Terminsvertretung zur Verfügung. Die Bereitstellung der
§ 49 b Abs. 3 Satz 1 BRAO:
Die Abgabe und Entgegennahme eines Teils der
§ 3 Abs. 1 UWG:
Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.
§ 4 Nr. 11 UWG:
Unlauter handelt insbesondere wer … einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 551 AnwBl 2013, 551 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2013, Seite: 355 K&R 2013, 355 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 451 MMR 2013, 451
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Dokument-Nr. 15589
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