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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2019
- 7 U 24/19 -
OLG zur Haftung bei Hundebiss nach Rauferei
Halter müssen sich Tiergefahr des eigenen Hundes zurechnen lassen und haften jeweils zur Hälfte
Das Oberlandesgericht hat der Halterin eines Hundes, die bei einem Rauferei zwischen ihrem Hund und einem anderen Hund in die Hand gebissen wurde und in der Folge eine Lungenembolie und einen Schlaganfall erlitt, ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zugesprochen. Das Gericht verwies darauf, die Verletzung zwar durch den Hund des anderen Besitzers (mit-) verursacht worden war, die Verletzte sich aber dennoch die Tiergefahr ihres eigenen Hundes anrechnen lassen muss.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls führte im Juni 2016 ihren
LG bejaht volle Haftung des Beklagten
Das Landgericht Mannheim verurteilte den Beklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 50.000 Euro und stellte seine volle
OLG: Klägerin muss sich Tiergefahr ihres eigenen Hundes anrechnen lassen
Auf die Berufung des Beklagten entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass der beklagte Hundehalter nur zur Hälfte für die Folgen des Hundebisses haftet und ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2019
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27902
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