Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2008
- 8 U 34/08 -
Oberlandesgericht Karlsruhe stärkt Rechte des Autokäufers bei Mängeln
Autohändler hat Sachmangel durch vorbehaltlose Nachbesserung anerkannt
Den Nachweis, dass ein Sachmangel bereits bei Übergabe eines Pkws vorhanden ist, braucht der Käufer nicht zu führen, wenn der Verkäufer durch vorbehaltlose kostenlose Mangelbeseitigungsversuche das Vorhandensein eines zur gesetzlichen Nacherfüllung verpflichtenden, also eines anfänglichen Mangels anerkannt hat. Er kann dann im Nachhinein gegenüber dem Käufer nicht mehr mit Erfolg in Abrede stellen, dass der Fehler bei Übergabe vorhanden war. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Der Kläger kaufte bei dem beklagten Autohändler im Oktober 2004 einen Pkw für insgesamt 82.935 Euro. In den anerkannten Verkaufsbedingungen heißt es unter anderem: Zeigt sich innerhalb von einem Jahr ab Auslieferung ein
Sachmangel muss nach dem Gesetz schon bei Übergabe der Sache vorhanden sein
Nach den gesetzlichen Regelungen des BGB setzt die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen regelmäßig voraus, dass ein
Landgericht wies die Klage ab
Das Landgericht Karlsruhe hat die Klage abgewiesen, weil der Kläger den Nachweis, dass der
OLG gibt dem Käufer recht
Die Berufung des Klägers zum Oberlandesgericht Karlsruhe hatte Erfolg. Der Kläger kann Rückabwicklung des Kaufvertrages in Form von Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Zahlung eines Wertersatzes für die Nutzung des Fahrzeuges in Höhe von ca. 25.000 Euro verlangen. Der Pkw war mit einem nicht unerheblichen
OLG-Richter: Vermutungsregelung in den Geschäftsbedingungen ist hier unbeachtlich
Auf die in den Geschäftsbedingungen genannte Vermutungsregelung kommt es nicht an, sie greift nämlich nur ein, wenn bei der Geltendmachung des Nacherfüllungsverlangens Streit darüber besteht, ob ein anfänglicher
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 02.12.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7074
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7074
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.