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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 07.01.2016
- 1 U 422/15 -
Verletzung einer Reiterin aufgrund Austretens eines überholten Pferds auf Abreiteplatz begründet hälftige Schadensteilung
Nähern an einem Pferd in Galopp von hinten stellt nicht unerhebliche Gefährdung dar
Nähert sich eine Reiterin auf einem Abreiteplatz in Galopp von hinten an ein anderes Pferd heran und erschrickt dieses beim Überholen, so dass es austritt, führt dies zu einer hälftigen Schadensteilung. Das Mitverschulden der überholenden Reiterin wird mit der Setzung einer nicht unerheblichen Gefährdungsursache begründet. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Reit- und Springturniers im Mai 2011 kam es auf dem
Landgericht gab Schadensersatzklage statt
Das Landgericht Koblenz gab der Schadensersatzklage dem Grunde nach statt. Ein
Oberlandesgericht lastet Klägerin Mitverschulden in Höhe von 50 % an
Das Oberlandesgericht Koblenz folgte der Ansicht des Beklagten. Der Klägerin sei ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2017
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Koblenz, Urteil vom 02.03.2015
Jahrgang: 2016, Seite: 474 NJW-RR 2016, 474 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2017, Seite: 239 VersR 2017, 239
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Dokument-Nr. 24715
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