wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 07.01.2016
1 U 422/15 -

Verletzung einer Reiterin aufgrund Austretens eines überholten Pferds auf Abreiteplatz begründet hälftige Schadensteilung

Nähern an einem Pferd in Galopp von hinten stellt nicht unerhebliche Gefährdung dar

Nähert sich eine Reiterin auf einem Abreiteplatz in Galopp von hinten an ein anderes Pferd heran und erschrickt dieses beim Überholen, so dass es austritt, führt dies zu einer hälftigen Schadensteilung. Das Mitverschulden der überholenden Reiterin wird mit der Setzung einer nicht unerheblichen Gefährdungsursache begründet. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Reit- und Springturniers im Mai 2011 kam es auf dem Abreiteplatz zu einem Reitunfall. Eine Reiterin näherte sich mit ihrem Pferd im Galopp auf dem dritten Hufschlag von hinten einem anderen Pferd, welches sich im Schritt auf dem ersten Hufschlag bewegte. Als die Reiterin das Pferd überholte, erschrak dieses und trat aus. Die Reiterin wurde dadurch erheblich verletzt und klagte anschließend gegen den Halter des Pferds auf Zahlung von Schadensersatz.

Landgericht gab Schadensersatzklage statt

Das Landgericht Koblenz gab der Schadensersatzklage dem Grunde nach statt. Ein Mitverschulden der Klägerin konnte das Gericht nicht erkennen. Gegen diese Entscheidung legte der Beklagte Berufung ein. Seiner Ansicht nach müsse der Klägerin ein Mitverschulden angelastet werden.

Oberlandesgericht lastet Klägerin Mitverschulden in Höhe von 50 % an

Das Oberlandesgericht Koblenz folgte der Ansicht des Beklagten. Der Klägerin sei ein Mitverschulden in Höhe von 50 % anzulasten. Zwar habe sich einerseits die Tiergefahr des Pferds des Beklagten mit der Haftungsfolge aus § 833 BGB verwirklicht. Andererseits sei dieses tierische Verhalten gerade auch durch die schnelle Annäherung des Pferds der Klägerin im Galopp verursacht worden. Damit habe sich die Tiergefahr des von der Klägerin gerittenen Pferds ebenfalls verwirklicht. Die Klägerin habe eine nicht unwesentliche Gefährdungsursache gesetzt. Dabei blieb nicht unberücksichtigt, dass sich beide Pferde entgegen der allgemeinen Gepflogenheiten im Reitsport auf falschen Wegen befanden. Diese von der Klägerin zu erkennende Abweichung hätten eine besondere Vorsicht und einen unfallverhinderten Abstand nach sich ziehen müssen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2017
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Koblenz, Urteil vom 02.03.2015
Aktuelle Urteile aus dem Pferderecht | Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 474
NJW-RR 2016, 474
 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2017, Seite: 239
VersR 2017, 239

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24715 Dokument-Nr. 24715

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24715

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?