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Oberlandesgericht Koblenz, Entscheidung vom 29.04.2004
- 10 U 644/03 -
Kein Versicherungsschutz bei widersprüchlichen Angaben
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass widersprüchliche Angaben über den Standort eines angeblich gestohlenen oder beschädigten Fahrzeugs den Versicherungsschutz kosten können.
Die Versicherung kann in solchen Fällen davon ausgehen, dass der Diebstahl vorgetäuscht wurde. Die Richter meinten, es sei Sache des Fahrzeughalters, den vollen Nachweis eines Diebstahls zu erbringen.
Im Fall hatte der Kläger seine Teilkaskoversicherung verklagt und behauptet, während seines Spanien-Urlaubs sei sein in einer Hofeinfahrt abgestelltes Fahrzeug aufgeborchen worden. Zeugen widersprachen den Angaben des Klägers zum Standort.
Die Versicherung verweigerte die Regulierung des Schadens.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2005
Quelle: Bericht der ra-online Redaktion
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Dokument-Nr. 113
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