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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 09.09.2013
- 12 U 95/12 -
Haftung eines Räumfahrzeugs für Schäden durch aufgewirbelte Eisbrocken
Anspruch auf Schadenersatz besteht nach § 7 StVG
Wird durch ein Räumfahrzeug ein PKW durch aufgewirbelte Eisbrocken beschädigt, so steht dem Eigentümer des PKW nach § 7 StVG ein Anspruch auf Schadenersatz zu. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2010 wurde ein VW Transporter auf einer Autobahn durch ein Schneeräumfahrzeug beschädigt. Dazu kam es als der Fahrer des Transporters einen LKW überholte. Zu diesem Zeitpunkt kam auf der Gegenfahrbahn ein mit einem Schneepflug aufgesetztes
Anspruch auf Schadensersatz bestand
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied zu Gunsten des Klägers und hob das erstinstanzliche Urteil auf. Denn dem Kläger habe nach § 7 StVG ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden.
Unabwendbares Ereignis lag nicht vor
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei der Schaden am VW Transporter nicht durch ein
Räumung ohne Beeinträchtigung der Gegenfahrbahn möglich
Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens stellte das Oberlandesgericht fest, dass es bei niedrigerer Fahrgeschwindigkeit des Räumfahrzeugs nicht zwingend zu einer Beeinträchtigung der Gegenfahrbahn durch aufgewirbelte Schnee- und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Mainz, Urteil vom 04.01.2012
[Aktenzeichen: 4 O 77/11]
Jahrgang: 2013, Seite: 3731 NJW 2013, 3731 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2014, Seite: 88 NZV 2014, 88 | Zeitschrift: recht und schaden (r+s)
Jahrgang: 2014, Seite: 94 r+s 2014, 94
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Dokument-Nr. 17582
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