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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 25.11.2015
- 5 U 779/15 -
Pflichtteilsberechtigter muss Erben Auskunft über auf den Pflichtteil anzurechnende Zuwendungen des Erblassers zu Lebzeiten erteilen
Auskunftspflicht umfasst alle wertbildenden Faktoren, Zeitpunkt der Zuwendung sowie etwaige Anordnungen des Erblassers
Ein Pflichtteilsberechtigter ist verpflichtet dem Erben Auskunft darüber zu erteilen, ob er zu Lebzeiten vom Erblasser auf den Pflichtteil anzurechnende Zuwendungen erhalten hat. Die Auskunftspflicht umfasst alle wertbildenden Faktoren, den Zeitpunkt der Zuwendungen und etwaige Anordnungen des Erblassers. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Tod seiner Mutter im Mai 2013 machte der Sohn der Erblasserin seinen
Anspruch auf Auskunft über auf den Pflichtteil anzurechnende Zuwendungen
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied zu Gunsten des Erben und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Erben habe gegenüber dem pflichtteilsberechtigten Sohn ein Anspruch auf
Keine Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch pflichtteilsberechtigten Sohn
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe der pflichtteilsberechtigte Sohn durch seine Erklärung den Auskunftsanspruch nicht erfüllt. Der Erbe habe konkrete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2016
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Mainz, Urteil vom 29.05.2015
[Aktenzeichen: 2 O 156/14]
- Zur Anrechnung einer Schenkung des Erblassers auf den Pflichtteil
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 21.11.2005
[Aktenzeichen: 12 U 1151/04]) - Kein Auskunftsanspruch wegen Pflichtteilsrecht bei Annahme eines Vermächtnisses in Höhe des Pflichtteils
(Oberlandesgericht München, Beschluss vom 21.11.2022
[Aktenzeichen: 33 U 2216/22])
Jahrgang: 2016, Seite: 96 MDR 2016, 96 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 203 NJW-RR 2016, 203 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2016, Seite: 71 NJW-Spezial 2016, 71
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Dokument-Nr. 22996
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