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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 15.10.2015
- 6 U 923/14 -
Veranstalter einer Hochzeitsfeier haftet für Brandschäden durch Himmelslaternen
Himmelslaternen aufgrund von Konstruktion und Funktionsweise als "fliegende Brandstifter" einzustufen
Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Mitveranstalterin einer Hochzeitsfeier wegen eines durch sogenannte Himmelslaternen verursachten Feuers zu Schadensersatzzahlungen verurteilt.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind die Miteigentümer eines Yachthafens am Rhein, dessen Steganlage durch einen
Landgericht weist Klage ab
Das Landgericht Koblenz hat die Klage abgewiesen, da sich zu der fraglichen Zeit neben den vier von der Hochzeitsgesellschaft gezündeten Laternen noch weitere
OLG: Veranstalterin haftet für entstandenen Schaden
Auf die Berufung der Kläger hat das Oberlandesgericht Koblenz das Urteil abgeändert und der Klage überwiegend stattgegeben. Nach Ansicht des Gerichts hätte die Beklagte der Hochzeitsgesellschaft keine
Von anderen Standorten aus ebenfalls gezündete Laternen im Hinblick auf Haftung unerheblich
Eine andere Beurteilung der Sache ergibt sich nach Auffassung des Gerichts auch nicht daraus, dass seinerzeit auch von anderen Standorten aus gezündete Laternen - andere Ursachen scheiden sicher aus - die Steganlage des Yachthafens in
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2015
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ra-online
- Veranstalter einer Hochzeitsfeier haftet für Brand zweier Häuser durch Himmelslaternen
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.07.2015
[Aktenzeichen: 24 U 108/14]) - Keine Gefahr für öffentliche Sicherheit: Himmelslaternen dürfen gezündet werden
(Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 22.08.2008
[Aktenzeichen: 6 L 841/08])
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Dokument-Nr. 21810
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