wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 22.08.2008
6 L 841/08 -

Keine Gefahr für öffentliche Sicherheit: Himmelslaternen dürfen gezündet werden

Kein Startverbot für Himmelslaternen im Rahmen der "Dresdner Hörspielnächte"

Im Rahmen der »2. Dresdner Hörspielnächte« dürfen in den nächsten Tagen sogenannte Himmelslaternen aus den Elbauen aufsteigen. Ein Eilantrag gegen ein von der Landeshauptstadt Dresden ausgesprochenes Verbot hatte vor dem Verwaltungsgericht Dresden Erfolg.

Eine Firma aus Leipzig hatte der Stadt die Absicht angezeigt, zwischen dem 23. und dem 31. August 2008 die aus Papier bestehenden und mit Baumwollkerzen bestückten Flugkörper allabendlich zu verkaufen. Zudem sollen jeweils etwa 35 dieser Himmelsleuchten unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften aufsteigen. Dieses Vorhaben wurde von der Landeshauptstadt unter Hinweis auf Sicherheitsbedenken untersagt.

Die Richter der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts vermochten sich den städtischen Bedenken nicht anzuschließen. Von dem beabsichtigten Vorhaben gehe keine hinreichend konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Aufgrund der lokalen Umstände sowie der für die nächsten Tage zu erwartenden Wetterlage sei kein sicherer Schluss auf zu erwartende Schäden möglich. Zudem beabsichtige die Antragstellerin den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Himmelsleuchten, insbesondere den Einsatz nur bei angemessener Windstärke und Windrichtung sowie die sichere Befestigung der Kerzen. Die Kammer halte angesichts der von den Beteiligten übereinstimmend geschilderten Häufung der Verwendung von Himmelslichtern in der letzten Zeit und fehlender eindeutig belegbarer Schadensfälle die von der Stadt getroffene Gefahrenprognose für nicht tragbar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Dresden vom 22.08.2008

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: öffentliche Sicherheit | Verbot der ... | Verbot des ...

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6584 Dokument-Nr. 6584

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6584

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?