wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 20.05.2015
11 U 116/14 -

Bauunternehmer nicht zur Prüfung der Statikberechnung eines Architekten verpflichtet

Prüfpflicht nur bei "ins Auge springenden" Mängeln

Ein Bauunternehmer darf sich grundsätzlich auf die statische Berechnung eines Architekten verlassen. Er ist nur dann zu einer Prüfung verpflichtet, wenn die Mängel "ins Auge springen". Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar erteilte im Juni 2005 einem Maurermeister den Auftrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Tierarztpraxis auf dem Grundstück der Ehefrau. Nach Fertigstellung des Hauses stellte das Ehepaar Schäden am Haus fest, die aufgrund von Mängeln an der Statik verursacht wurden. Die Ehefrau klagte aufgrund dessen gegen den Maurermeister auf Schadensersatz in Höhe von über 17.300 EUR. Dieser wehrte sich gegen die Inanspruchnahme mit dem Hinweis, dass die Statik nicht von ihm, sondern von dem Architekten geprüft wurde. Die Ehefrau hielt dies für unbeachtlich, da der Maurermeister aufgrund eigener Sachkunde die statische Berechnung habe vornehmen und somit den Fehler habe erkennen können.

Landgericht wies Schadensersatzklage ab

Das Landgericht Köln wies die Schadensersatzklage ab. Der Beklagte habe die Prüfungspflicht bezüglich der fehlerhaften Statik nicht verletzt. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Klägerin.

Oberlandesgericht verneint ebenfalls Schadensersatzanspruch

Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Der Beklagte hafte nicht für die durch den Mangel an der Statik hervorgerufenen Schäden.

Keine Verletzung von Prüfpflichten

Ein Bauunternehmer habe nach Auffassung des Oberlandesgerichts grundsätzlich nicht die Pflicht, die Erkenntnisse des Architekten oder Sonderfachmanns auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Er könne sich vielmehr auf die Erkenntnisse verlassen. Er habe nur offenkundige, im Rahmen seiner eigenen Sachkunde ohne weiteres "ins Auge springende" Mängel zu überprüfen. Dies gelte insbesondere bei einer ihm vorgegebenen, von einem Statiker als Sonderfachmann erstellten, statischen Berechnung. Die Klägerin habe nicht darlegen können, dass die statischen Fehlberechnungen dermaßen offensichtlich waren, dass der Beklagte sie habe erkennen müssen. Das Gericht verwies darauf, dass selbst der Prüfstatiker den Fehler übersehen habe. Dass der Beklagte die statische Berechnung selbst habe vornehmen können, ändere an der eingeschränkten Prüfpflicht nichts.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2017
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/tb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Köln, Urteil vom 04.07.2014
    [Aktenzeichen: 37 O 114/11]
Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2016, Seite: 728
NJW 2016, 728
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 141
NJW-RR 2016, 141

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24504 Dokument-Nr. 24504

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24504

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?