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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.07.1993
- 11 U 63/93 -
Kein zwingender Grund für Vollbremsung zum Schutz einer Taube
Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO
Ein Autofahrer darf zum Schutz einer Taube nicht scharf abbremsen. Eine Vollbremsung aus diesem Grund stellt ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es darum, ob ein Autofahrer wegen einer
Taube stellt keinen zwingend Grund zur Vollbremsung dar
Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass wegen einer durch den Straßenverkehr gefährdeten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2013
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (zt/zfs 1994, 164/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1993, Seite: 1168 VersR 1993, 1168 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 1994, Seite: 164 zfs 1994, 164
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Dokument-Nr. 17285
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