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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Taube“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 26.04.2023
- 502 C 7456/22 -
Hauseigentümer muss Anlocken von verwilderten Tauben unterlassen
Beeinträchtigung des Nachbarn durch Taubenkot, Gurren und Flügelschlagen
Lockt ein Hauseigentümer verwilderte Tauben an und führt dies zu einer Beeinträchtigung des Nachbarn wegen Taubenkots, Gurrens und Flügelschlagens, so steht dem Nachbarn gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf Unterlassung zu. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümerin eines Reihenhauses in Hannover hielt in einer Voliere zwei erblindete Stadttauben. Zudem pflegte sie in den Volieren verletzte Stadttauben und fütterte in ihrem Garten Singvögel. Dadurch kam es zu häufigen Besuchen von Taubenschwärmen. Ein Nachbar fühlte sich durch den dadurch bedingten Taubenkot, Gurren und Flügelschlagen derart gestört, dass er zunächst ein Schiedsverfahren einleitete. Nachdem dieses erfolglos blieb, erhob er Klage auf Unterlassung.Das Amtsgericht Hannover entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 19.12.2019
- 10 K 6804/19 -
Schüsse auf Haustauben können Widerruf von Waffenbesitzkarten rechtfertigen
Abfeuern eines Gewehres auch mit Platzpatronen in Wohngebiet unzulässig
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass bei einem Waffenbesitzer, der in einem Wohngebiet auf Tauben schießt, die Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit widerrufen und der Jagdschein für ungültig erklärt werden darf.
Im zugrunde liegenden Fall wandte sich der Antragsteller mit einem Eilantrag gegen eine waffenrechtliche Verfügung des zuständigen Landratsamts, mit der seine Waffenbesitzkarten wegen Unzuverlässigkeit widerrufen wurden und sein Jagdschein für ungültig erklärt wurde. Seine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit ergebe sich daraus, dass er seit Jahren regelmäßig mit einem Gewehr durch das... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 08.04.2016
- 14 C 7772/15 -
Taubenfüttern kann außerordentliche Kündigung durch Vermieter rechtfertigen
Außerordentliche Kündigung aufgrund nachhaltiger Pflichtverletzungen zulässig
Das Amtsgericht Nürnberg hat entschieden, dass der Vermieter berechtigt ist, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter trotz mehrfacher Abmahnung das Füttern von Tauben aus dem Fenster seiner Mietwohnung nicht einstellt.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Rechtsstreits hatte vom Kläger in dessen Wohnanwesen in Nürnberg im 4. Obergeschoss eine Wohnung angemietet. Nachdem der Beklagte mehrfach täglich aus seinem Fenster Tauben gefüttert und dabei jeweils um die 30 Tauben angelockt hatte, forderte ihn der Kläger auf, das Füttern künftig zu unterlassen. Der Beklagte setzte das Füttern der Tauben jedoch... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 23.09.2015
- 485 C 5977/15 WEG -
Anlocken und Füttern von Tauben auf dem Balkon unzulässig
Eigentümergemeinschaft steht Unterlassungsanspruch gegen Miteigentümer zu
Das Anlocken und Füttern von Tauben auf dem Balkon einer Eigentumswohnung ist von Gesetzes wegen verboten und führt in der Regel zu einem Unterlassungsanspruch der Eigentümergemeinschaft. Dies entschied das Amtsgericht München.
Der beklagte Münchner des zugrunde liegenden Streitfalls ist Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft in München. Seine Wohnung hat einen Balkon. In § 5 Ziffer 10 der Hausordnung heißt es: "Das Füttern von Tauben und Möwen auf dem Grundstück oder von Wohnungen aus ist nicht gestattet". Der Beklagte hat auf seinem Balkon Wassergefäße als Vogeltränken aufgestellt, an der... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 16.09.2015
- 3 K 322/15.NW -
Taubenschlag zur Haltung von 100 Tauben in reinem Wohngebiet unzulässig
Hundezwinger dar nicht in einen Taubenschlag umfunktioniert werden
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat entschieden, dass ein Anwohner in einem reinen Wohngebiet keinen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Hundezwingers in einen Taubenschlag hat.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wohnt in einem mit einem Einfamilienhaus und Nebengebäuden bebauten Anwesen in einem reinen Wohngebiet in Maßweiler. Im März 2000 hatte der beklagte Landkreis Südwestpfalz eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Dachstuhls der Garage und dem Neubau eines Hundezwingers sowie eines Taubenschlages mit Voliere erteilt. Die Genehmigung enthielt... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 27.05.2014
- 5 K 433/12 -
Stuttgarter Taubenfütterungsverbot rechtmäßig
Zum Zwecke der Regulierung der Taubenpopulation normiertes Taubenfütterungsverbot nicht zu beanstanden
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Landeshauptstadt Stuttgart einer Bürgerin zurecht untersagt hat, verwilderte Haustauben und Wildtauben im Stadtgebiet zu füttern. Das zum Zwecke der Regulierung der Taubenpopulation normierte Taubenfütterungsverbot ist nicht zu beanstanden.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Landeshauptstadt Stuttgart mit Bescheid vom 13. April 2011 gegen die Klägerin zur Abwehr von Gesundheitsgefahren ein auf die Generalklausel des Polizeigesetzes sowie eine Polizeiverordnung der Stadt gestütztes Verbot verfügt, verwilderte Haustauben und Wildtauben im Stadtgebiet zu füttern. Der Klägerin wurde ferner untersagt, Futter, das zum... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.07.1993
- 11 U 63/93 -
Kein zwingender Grund für Vollbremsung zum Schutz einer Taube
Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO
Ein Autofahrer darf zum Schutz einer Taube nicht scharf abbremsen. Eine Vollbremsung aus diesem Grund stellt ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es darum, ob ein Autofahrer wegen einer Taube stark abbremsen darf oder nicht.Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass wegen einer durch den Straßenverkehr gefährdeten Taube kein zwingender Grund zu einer Vollbremsung im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO besteht. Das Gericht wies jedoch zugleich auf § 4 Abs. 1... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 25.07.2012
- 4 L 625/12.NW -
Taubenhaltung mit mehr als 60 Brieftauben in reinem Wohngebiet unzulässig
Kleintierhaltung mit über 60 Brieftauben kann nicht mehr als untergeordnete Freizeitbeschäftigung angesehen werden
Einem Anwohner in einem reinen Wohngebiet ist es untersagt, auf seinem Grundstück einen Taubenschlag mit mehr als 60 Brieftauben zu betreiben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus und Garage bebauten Grundstücks in Germersheim. Entlang und hinter der Garage hat er im Frühjahr 2012 zwei Volieren errichtet, die er seitdem zusammen mit einem Teil der Garage zur Taubenhaltung mit mehr als 60 Brieftauben nutzt.Nachdem sich mehrere Nachbarn über die von den Tauben... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 04.10.1996
- 4 C 2113/96 -
35 % Mietminderung aufgrund massiver Verunreinigungen durch Taubenbefall gerechtfertigt
Vermieterin muss zumutbare Vorkehrungen zur Verhinderung der Taubenplage treffen
Sind die Auswirkungen einer Taubenplage massiv und trifft der Vermieter trotz Kenntnis des Problems keine Gegenmaßnahmen, so besteht ein Mietminderungsanspruch der Mieter (hier: ca. 35 %). Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Freiburg hervor.
Im vorliegenden Fall machten Mieter Minderung des Mietzinses geltend, da ihre Wohnung unter einem starken Taubenbefall gestanden habe, der bei der Mieterin zu einer Taubenallergie geführt habe. Für sie sei die Wohnung teilweise sogar unbewohnbar gewesen. Trotz mehrfacher Aufforderungen habe die Vermieterin keinerlei Abhilfemaßnahmen getroffen, so dass die Mieter die monatliche Mietzahlung... Lesen Sie mehr
Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 01.09.2011
- 8 A 396/10 -
Hessischer VGH zum Einfangen und Töten von verwilderten Tauben
In großen Populationen auftreten Stadttauben sind als Schädlinge im tierschutzrechtlichen Sinne einzustufen
Verwilderte Stadttauben können durchaus Gefahren und große Schäden verursachen, insbesondere wenn sie in großen Schwärmen auftreten. Solche Gefahren können auch die menschliche Gesundheit betreffen, etwa durch eine Verbreitung von Parasiten und von im Kot der Tiere zahlreich enthaltender gesundheitsschädlicher Keime. Aufgrund dieser Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs muss daher über einen bisher abgelehnten Antrag eines Jägers und Falkners auf Erteilung einer Erlaubnis zum Einfangen und Töten von verwilderten Tauben der Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg erneut entscheiden.
Im hier zugrunde liegenden Fall hat der Kläger, ein Falkner und Jäger, eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz beantragt, um so genannte verwilderte Stadttauben im Auftrag von Grundstückseigentümern mittels eines von ihm entwickelten so genannten Fangschlags einfangen zu dürfen. Anschließend sollen die Tauben getötet und an Greifvögel verfüttert werden. Die zuständige Veterinärbehörde,... Lesen Sie mehr
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